Corona-Regeln
Ein neuer Start an einem neuen Ort birgt jedes Mal neue Herausforderungen. Ganz gleich, ob man nur die Uni gewechselt hat oder als Ersti von Zuhause auszieht und sich nun in einer neuen Umgebung zurechtfinden muss. Doch Corona macht das ganze noch eine Nummer komplizierter. Wo muss ich nun eine Maske tragen? Welche Abstandsregel gilt in meiner Stadt? Und wie viele Personen darf ich denn nun eigentlich treffen?
Wir haben euch alle Vorgaben und Empfehlungen in unseren Residences sowie den Städten zusammengestellt.
Bitte haltet Euch zum Wohle aller an die Regelungen und tragt dazu bei, dass wir diese schwierige Phase bald hinter uns lassen können.
Frankfurt
Urbanum
Generell halten wir alle Gemeinschaftsräume solange wie möglich geöffnet. Während des Lockdowns ist das leider gerade nicht möglich. Aber nach dessen Aufhebung kann jeder Raum wieder für einer Person genutzt werden. Für alle Gemeinschaftsräume gibt es Pläne, in die man sich eintragen kann. Im Urbanum sind das Gym, Lernraum oder die Billardlounge. Unsere Reinigungskraft desinfiziert diese Räume tagsüber alle zwei Stunden. Unser gesamtes Team trägt im gesamten Haus eine Maske.
Pakete nehmen wir den Paketboten ab und lagern sie in einem abgeschlossenen Bereich in der Küche. Dort stehen auch die ausleihbaren Staubsauger, die mehrmals täglich desinfiziert werden.
Alvarium
Auch im Alvarium können die Gemeinschaftsräume nach dem Lockdown wieder einzeln genutzt werden. Auch hier gibt es Pläne für die entsprechenden Räumlichkeiten, die ebenfalls regelmäßig desinfiziert werden.
FRANKFURT AM MAIN
Kontaktbeschränkung
Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebendenden Person gestattet; auch Kinder zählen dabei mit.
Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Tanzveranstaltungen oder gemeinsames Feiern im öffentlichen Raum sind unabhängig von der Personenzahl untersagt.
Für private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten (insbesondere in der eigenen Wohnung) wird eine Beschränkung auf den eigenen Hausstand sowie maximal eine weitere nicht im Haushalt lebende Person dringend empfohlen. Dabei wird die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen Personen unterschiedlicher Hausstände dringend empfohlen.
Maskenpflicht
Zwischen 8 und 22 Uhr muss eine Mund-Nasen-Bedeckung in öffentlichen Bereichen getragen werden. In den Publikumsbereichen aller öffentlich zugänglichen Gebäude, im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr sowie in Geschäften und ihrer unmittelbaren Umgebung besteht die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95).
Fahrradfahrer_innen und Freizeitsportler_innen sind von der Maskenpflicht grundsätzlich befreit.
Alkoholkonsumverbot
Der Konsum von Alkohol ist auf publikumsträchtigen öffentlichen Plätzen und in entsprechenden Einrichtungen in ganz Hessen ganztägig untersagt.
Das Alkoholkonsumverbot wird im Frankfurter Stadtgebiet um ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot in Tankstellen, Kiosken, Einzelhandelsgeschäften und Supermärkten für den Zeitraum von 23 bis 6 Uhr ergänzt.
Freizeitaktivitäten
Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt. Stadtrundgänge und Stadtrundfahrten sind abgesagt, der Zoo, der Palmengarten, die Museen, Theater und Kinos sind geschlossen. Flohmärkte wurden abgesagt.
Restaurants
Restaurants sind geschlossen. Erlaubt ist die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause.
Maskenpflicht bei religiösen Feiern
Bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung sowie Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen gilt für alle Teilnehmenden das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, ausdrücklich auch am eigenen Sitzplatz. Dies gilt auch für religiöse Schulungsveranstaltungen. Ein Abnehmen ist kurzfristig zulässig, wenn dies zur Vornahme einer notwendigen religiösen Handlung zwingend erforderlich ist und dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander eingehalten wird.
Der Gemeindegesang ist untersagt.
Quelle: Stadt Frankfurt
Darmstadt
Elementum
Generell halten wir alle Gemeinschaftsräume solange wie möglich geöffnet. Während des Lockdowns ist das leider gerade nicht möglich. Aber nach dessen Aufhebung kann jeder Raum wieder für einer Person genutzt werden. Für alle Gemeinschaftsräume gibt es Pläne, in die man sich eintragen kann. Im Elementum sind das das Gym, der Lernraum, der Gemeinschaftsraum, die Gemeinschaftsküche oder die Dachterrasse. Unsere Reinigungskraft desinfiziert diese Räume tagsüber alle zwei Stunden. Unser gesamtes Team trägt im gesamten Haus eine Maske.
Pakete nehmen wir den Paketboten ab und lagern sie in einem abgeschlossenen Bereich.
DARMSTADT
Kontaktbeschränkung
Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebendenden Person gestattet; auch Kinder zählen dabei mit.
Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Tanzveranstaltungen oder gemeinsames Feiern im öffentlichen Raum sind unabhängig von der Personenzahl untersagt.
Für private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten (insbesondere in der eigenen Wohnung) wird eine Beschränkung auf den eigenen Hausstand sowie einen weiteren Hausstand, maximal aber fünf Personen, dringend empfohlen. Dabei wird die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen Personen unterschiedlicher Hausstände dringend empfohlen.
Maskenpflicht
Zwischen 8 und 22 Uhr muss eine Mund-Nasen-Bedeckung in diversen öffentlichen Bereichen getragen werden. In den Publikumsbereichen aller öffentlich zugänglichen Gebäude, im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr sowie in Geschäften und ihrer unmittelbaren Umgebung besteht die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95).
Maskenpflicht in der Innenstadt
Fahrradfahrer_innen und Freizeitsportler_innen sind von der Maskenpflicht grundsätzlich befreit.
Alkoholkonsumverbot
Der Konsum von Alkohol ist auf publikumsträchtigen öffentlichen Plätzen und in entsprechenden Einrichtungen in ganz Hessen ganztägig untersagt.
Freizeitaktivitäten
Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt. Stadtrundgänge und Stadtrundfahrten sind abgesagt, der Zoo, die Eishalle, die Museen, Theater und Kinos sind geschlossen. Flohmärkte wurden abgesagt.
Restaurants
Restaurants sind geschlossen. Erlaubt ist die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause.
Maskenpflicht bei religiösen Feiern
Bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung sowie Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen gilt für alle Teilnehmenden das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, ausdrücklich auch am eigenen Sitzplatz. Dies gilt auch für religiöse Schulungsveranstaltungen. Ein Abnehmen ist kurzfristig zulässig, wenn dies zur Vornahme einer notwendigen religiösen Handlung zwingend erforderlich ist und dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander eingehalten wird.
Der Gemeindegesang ist untersagt.
Quelle: Stadt Darmstadt
Hamburg
Navale
Generell halten wir alle Gemeinschaftsräume solange wie möglich geöffnet. Während des Lockdowns ist das leider gerade nicht möglich. Aber nach dessen Aufhebung kann jeder Raum wieder von einer Person genutzt werden. Für alle Gemeinschaftsräume gibt es Pläne, in die man sich eintragen kann. Im Navale sind das unter anderem die TV Lounge, der Gamesroom sowie der Studyroom. Wir freuen uns schon sehr, wenn diese renovierten Räume endlich wieder voll in Betrieb genommen werden können. Unsere Reinigungskraft desinfiziert diese Räume tagsüber alle zwei Stunden. Unser gesamtes Team trägt im gesamten Haus eine Maske.
Pakete nehmen wir den Paketboten ab und lagern sie in einem abgeschlossenen Bereich.
HAMBURG
Kontaktbeschränkung
Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebendenden Person gestattet; auch Kinder zählen dabei mit.
Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Tanzveranstaltungen oder gemeinsames Feiern im öffentlichen Raum sind unabhängig von der Personenzahl untersagt.
Für private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten (insbesondere in der eigenen Wohnung) wird eine Beschränkung auf den eigenen Hausstand sowie maximal eine weitere nicht im Haushalt lebende Person dringend empfohlen. Dabei wird die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen Personen unterschiedlicher Hausstände dringend empfohlen.
Maskenpflicht
Alle, die das siebte Lebensjahr beendet haben, müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung in öffentlichen Bereichen tragen. In den Publikumsbereichen aller öffentlich zugänglichen Gebäude, im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr sowie in Geschäften und ihrer unmittelbaren Umgebung besteht die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken für Personen über 14 Jahren (OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95).
Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen
Alkoholkonsumverbot
Der Konsum von Alkohol ist auf öffentlichen Plätzen, Wegen, Grün- und Erholungsanlagen und in entsprechenden Einrichtungen in ganz Hamburg ganztägig untersagt.
Das Alkoholkonsumverbot wird in Hamburg um ein allgemeines Alkoholverkaufsverbot von 22 Uhr – 6 Uhr in Tankstellen, Kiosken, Einzelhandelsgeschäften und Supermärkten ergänzt und ein ganztägiges Verkaufsverbot für alkoholische Getränke, die für den unmittelbaren Verzehr bestimmt sind.
Freizeitaktivitäten
Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt. Stadtrundgänge und Stadtrundfahrten sind abgesagt, der Zoo, das Planetarium, das Literaturhaus, die Museen, Theater und Kinos sind geschlossen. Flohmärkte wurden abgesagt.
Restaurants
Restaurants sind geschlossen. Erlaubt ist die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause.
Maskenpflicht bei religiösen Feiern
Bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung sowie Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen gilt für alle Teilnehmenden das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung, ausdrücklich auch am eigenen Sitzplatz. Dies gilt auch für religiöse Schulungsveranstaltungen. Ein Abnehmen ist kurzfristig zulässig, wenn dies zur Vornahme einer notwendigen religiösen Handlung zwingend erforderlich ist und dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander eingehalten wird.
Der Gemeindegesang ist untersagt.
Quelle: Stadt Hamburg
Münster
Leonis
Generell halten wir alle Gemeinschaftsräume solange wie möglich geöffnet. Während des Lockdowns ist das leider gerade nicht möglich. Aber nach dessen Aufhebung kann jeder Raum wieder für einer Person genutzt werden. Für alle Gemeinschaftsräume gibt es Pläne, in die man sich eintragen kann. Im Leonis sind das der Fitness Room, der Study Room, der Common Room oder The Dome. Unsere Reinigungskraft desinfiziert diese Räume tagsüber alle zwei Stunden. Unser gesamtes Team trägt im gesamten Haus eine Maske.
Pakete nehmen wir den Paketboten ab und lagern sie in einem abgeschlossenen Bereich.
MÜNSTER
Kontaktbeschränkung
Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebendenden Person gestattet; diese Person kann von betreuungsbedürftigen Kindern ihres Hausstandes begleitet werden.
Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Tanzveranstaltungen oder gemeinsames Feiern im öffentlichen Raum sind unabhängig von der Personenzahl untersagt.
Für private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten (insbesondere in der eigenen Wohnung) wird eine Beschränkung auf den eigenen Hausstand sowie maximal eine weitere nicht im Haushalt lebende Person dringend empfohlen. Dabei wird die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen Personen unterschiedlicher Hausstände dringend empfohlen.
Maskenpflicht
Zwischen 8 und 20 Uhr muss eine Mund-Nasen-Bedeckung in diversen öffentlichen Bereichen getragen werden. Im Bereich der Bahnhofstraße inkl. Bahnhofsvorplatz zwischen 6 und 24 Uhr. In den Publikumsbereichen aller öffentlich zugänglichen Gebäude, im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr sowie in Geschäften und ihrer unmittelbaren Umgebung besteht die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95).
Maskenpflicht in der Innenstadt
Fahrradfahrer_innen und Freizeitsportler_innen sind von der Maskenpflicht grundsätzlich befreit.
Alkoholkonsumverbot
Der Konsum von Alkohol ist auf publikumsträchtigen öffentlichen Plätzen und in entsprechenden Einrichtungen in Münster ganztägig untersagt.
Das Alkoholkonsumverbot wird im Münster Stadtgebiet um ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot in zwischen 23 bis 6 Uhr ergänzt.
Freizeitaktivitäten
Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt. Stadtrundgänge und Stadtrundfahrten sind abgesagt, der Zoo, die Konzert- und Opernhäuser, Theater und Kinos sind geschlossen. Flohmärkte wurden abgesagt.
Restaurants
Restaurants sind geschlossen. Erlaubt ist die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause.
Maskenpflicht bei religiösen Feiern
Bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung sowie Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen gilt für alle Teilnehmenden das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung, ausdrücklich auch am eigenen Sitzplatz. Dies gilt auch für religiöse Schulungsveranstaltungen. Ein Abnehmen ist kurzfristig zulässig, wenn dies zur Vornahme einer notwendigen religiösen Handlung zwingend erforderlich ist und dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander eingehalten wird.
Der Gemeindegesang ist untersagt.
Quelle: Stadt Münster