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YUGO DAY – TICKET-VERLOSUNG 

TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DIE AKTION 

Gültig ab dem 5. Mai 2026 

 

Diese Teilnahmebedingungen („Bedingungen“) regeln das Yugo Day-Ticket-Gewinnspiel (die „Aktion“). Mit der Teilnahme an der Aktion erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, an diese Bedingungen in ihrer Gesamtheit gebunden zu sein. Die Teilnehmer sollten diese Bedingungen vor der Teilnahme sorgfältig lesen.

 

1. Begriffsbestimmungen und Auslegung 

1.1 In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen: 

 

„Studienjahr 2026/27“ bezeichnet das akademische Jahr, das etwa im September 2026 beginnt und etwa im Juli 2027 endet, soweit dies für die jeweilige Immobilie Yugo gilt. 

„Buchung“ bedeutet eine bestätigte Reservierung für eine Unterkunft Yugo , die durch einen unterzeichneten Buchungsvertrag oder eine andere schriftliche Bestätigung des Veranstalters belegt ist. 

„Ziehungsdatum“ bedeutet den 1. Juni 2026 oder einen Tag um diesen herum, also das Datum, an dem die Gewinner gemäß Ziffer 8 ermittelt werden. 

„Berechtigte Person“ bezeichnet eine Person, die alle in Ziffer 3 dieser Bedingungen aufgeführten Teilnahmebedingungen erfüllt. 

„Teilnahmezeitraum“ bezeichnet den Zeitraum vom 5. Mai 2026, 00:01 Uhr BST, bis einschließlich 31. Mai 2026, 23:59 Uhr BST. 

„Veranstaltung“ bezeichnet die große britische Motorsportveranstaltung an einem Rennsonntag im Sommer 2026 auf einer britischen Rennstrecke, die in Ziffer 7 näher beschrieben wird. 

„Preis“ hat die in Ziffer 7.1 angegebene Bedeutung. 

„Aktion“ bezeichnet das Yugo Day Ticket-Gewinnspiel, wie es in diesen Teilnahmebedingungen beschrieben ist und diesen unterliegt. 

„Veranstalter“ bezeichnet Yugo Limited, ein in England und Wales eingetragenes Unternehmen mit Sitz in 2nd Floor Castlemead, Lower Castle Street, Bristol, England, BS1 3AG. 

„Berechtigte Buchung“ bezeichnet eine Umbuchung in eine Unterkunft Yugo für das akademische Jahr 2026/27 für einen Zeitraum von mindestens vierzig (40) aufeinanderfolgenden Wochen, die am oder nach dem 1. November 2025 bestätigt wurde und gemäß Klausel 6 gültig und in Ordnung ist. 

„Umbuchung“ bezeichnet eine Buchung, die von einem bestehenden oder wiederkehrenden Bewohner in einer Yugo -Unterkunft für das akademische Jahr 2026/27 vorgenommen wird, im Gegensatz zu einer Erstbuchung in dieser Unterkunft. 

„Gewinner“ bezeichnet einen Teilnehmer, der gemäß Ziffer 8 ausgewählt wurde. 

 

1.2 Verweise auf eine „Klausel“ beziehen sich auf eine nummerierte Klausel dieser Bedingungen. 

1.3 Überschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Bedingungen. 

1.4 Wörter, die den Singular bezeichnen, schließen den Plural mit ein und umgekehrt. 

1.5 Der Begriff „schriftlich“ umfasst auch E-Mails. 

 

2. Veranstalter 

2.1 Die Aktion wird vom Veranstalter organisiert und durchgeführt: Yugo Limited, 2nd Floor Castlemead, Lower Castle Street, Bristol, England, BS1 3AG. 

2.2 Fragen zur Aktion richtest du bitte an: [yugo]. 

2.3 Diese Bedingungen sind vollständig veröffentlicht und frei zugänglich unter: [www. yugo.com/de-de/race-day-experience-giveaway-teilnahmebedingungen-878818]. 

 

3. Teilnahmeberechtigung 

3.1 An der Aktion können Personen teilnehmen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme und bis einschließlich zum Datum der Preisübergabe alle folgenden Bedingungen erfüllen: 

(a) zu Beginn des Teilnahmezeitraums oder zum Zeitpunkt der Bestätigung deiner teilnahmeberechtigten Buchung (falls später) tatsächlich in einer Unterkunft Yugo wohnst; 

(b) eine gültige Buchung für das akademische Jahr 2026/27 gemäß diesen Bedingungen vorgenommen haben; 

(c) sind zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt; 

(d) Vereinigtes Königreich Zeitpunkt der Teilnahme ihren Wohnsitz im Vereinigtes Königreich haben (zur Klarstellung: Die Teilnahmeberechtigung hängt nicht von der Staatsangehörigkeit ab; teilnahmeberechtigt Vereinigtes Königreich Personen jeder Staatsangehörigkeit, die ihren Wohnsitz im Vereinigtes Königreich haben); und 

(e) eine Umbuchung in eine Unterkunft Yugo vornehmen (Buchungen in Unterkünften,Yugo bei Drittanbietern sind für diese Aktion nicht zulässig). 

 

3.2 Die Aktion steht den folgenden Personen nicht offen, die ausdrücklich von der Teilnahme ausgeschlossen sind: 

(a) Mitarbeiter oder Arbeitnehmer des Veranstalters oder eines seiner Konzernunternehmen; 

(b) Auftragnehmer, Berater oder Lieferanten, die vom Veranstalter oder seinen Konzernunternehmen im Zusammenhang mit der Werbeaktion oder der Verwaltung von Yugo -Immobilien beauftragt wurden; 

(c) Studenten-Markenbotschafter, Wohnheimbetreuer oder andere Personen, die in irgendeiner Funktion für den Veranstalter oder in dessen Auftrag Werbe-, Marketing- oder Repräsentationsaufgaben wahrnehmen; 

(d) unmittelbare Familienangehörige einer in den Absätzen 3.2(a) bis 3.2(c) beschriebenen Person, einschließlich (ohne Einschränkung) Ehepartner, Lebenspartner, Eltern, Geschwister, Kinder und jede Person, die im selben Haushalt wie eine solche Person lebt; und 

(e) jede andere Person, die beruflich mit der Durchführung, Verwaltung oder Bewertung dieser Aktion in Verbindung steht. 

 

3.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, von jedem Teilnehmer oder Gewinner jederzeit einen zufriedenstellenden Nachweis der Teilnahmeberechtigung zu verlangen. Zu solchen Nachweisen gehören unter anderem: der Nachweis des aktuellen Wohnsitzes in einer Unterkunft Yugo , ein Altersnachweis sowie ein schriftlicher Nachweis über eine gültige qualifizierende Buchung. Wird innerhalb der vom Veranstalter festgelegten Frist kein zufriedenstellender Nachweis erbracht, kann dies zur Disqualifikation des Teilnehmers führen. 

3.4 Der Veranstalter kann nach eigenem Ermessen die Teilnahmeberechtigung eines Teilnehmers oder Gewinners überprüfen und jede Person disqualifizieren, die die in dieser Klausel 3 festgelegten Teilnahmebedingungen nicht erfüllt oder nachweislich nicht erfüllt hat. Die Entscheidung des Veranstalters über die Teilnahmeberechtigung ist endgültig und bindend. 

 

4. Aktionszeitraum 

4.1 Die Aktion beginnt am 5. Mai 2026 um 00:01 Uhr BST und endet am 31. Mai 2026 um 23:59 Uhr BST (zusammen der „Teilnahmezeitraum“). Teilnahmen – oder Teilnahmeberechtigungen aufgrund von qualifizierenden Buchungen –, die außerhalb des Teilnahmezeitraums eingehen oder bestätigt werden, werden nicht berücksichtigt, außer wie in Ziffer 5.2 in Bezug auf qualifizierende Buchungen vor Beginn der Aktion vorgesehen. 

 

4.2 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Teilnahmezeitraum zu verlängern, auszusetzen oder zu verkürzen, wenn Umstände eintreten, die außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegen, oder wenn dies zum Schutz der Integrität der Aktion erforderlich wird. Jede solche Änderung wird über die Aktions-Landingpage unter [www.forms.office.com/e/MG5LrD4sq3] bekannt gegeben und benachteiligt teilnahmeberechtigte Teilnehmer, die sich bereits vor einer solchen Änderung qualifiziert haben, nicht wesentlich. 

 

5. Teilnahme – Automatische Teilnahme 

5.1 Es ist kein Kauf erforderlich, der über eine bereits im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs des Veranstalters vorgenommene qualifizierende Buchung hinausgeht. Die Teilnahme an der Aktion ist für alle teilnahmeberechtigten Einwohner kostenlos, und es können gemäß Ziffer 5.3 zusätzliche Teilnahmen erworben werden. 

5.2 Die Teilnahme an der Aktion erfolgt automatisch. Alle teilnahmeberechtigten Einwohner, die am oder nach dem 1. November 2025 eine qualifizierende Buchung vorgenommen haben, nehmen automatisch an der Aktion teil, ohne dass weitere Schritte erforderlich sind. Zur Klarstellung: 

(a) Teilnahmeberechtigte Einwohner, die vor Beginn des Teilnahmezeitraums (d. h. zwischen dem 1. November 2025 und dem 30. April 2026 einschließlich) eine teilnahmeberechtigte Buchung vorgenommen haben, nehmen automatisch an der Verlosung teil, sofern ihre teilnahmeberechtigte Buchung zum Zeitpunkt der Verlosung die in den Ziffern 3 und 6 genannten Bedingungen erfüllt; und 

(b) Teilnahmeberechtigte Einwohner, die während des Teilnahmezeitraums (d. h. zwischen dem 5. Mai 2026 und dem 31. Mai 2026 einschließlich) eine teilnahmeberechtigte Buchung vornehmen, nehmen nach Bestätigung ihrer teilnahmeberechtigten Buchung automatisch an der Verlosung teil. 

 

5.3 Jeder teilnahmeberechtigte Einwohner erhält eine (1) automatische Teilnahme, sobald er eine qualifizierende Buchung vornimmt. 
Teilnahmeberechtigte Einwohner können wie folgt zusätzliche Teilnahmen sammeln: 
(a) eine (1) zusätzliche Teilnahme für die Weiterempfehlung eines Freundes, der während des Aktionszeitraums über das Empfehlungssystem des Veranstalters gültige Kontaktdaten angibt (vorbehaltlich der Überprüfung durch den Veranstalter); und 
(b) eine (1) zusätzliche Teilnahme für das Ausfüllen der GLSI-Umfrage zur Zufriedenheit von Studierenden während des Aktionszeitraums. Pro teilnahmeberechtigter Person sind maximal drei (3) Teilnahmen zulässig. 

5.4 Die Teilnahme ist persönlich und nicht übertragbar. Dritte dürfen nicht im Namen einer anderen Person teilnehmen. 

5.5 Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Teilnahmen, die aufgrund technischer oder anderer Gründe, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Veranstalters liegen, nicht eingegangen sind oder nicht bearbeitet wurden. 

5.6 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle zusätzlichen Teilnahmeschritte zu überprüfen, einschließlich der Einreichung von Empfehlungen und des Ausfüllens von Umfragen, und Teilnahmen zurückzuhalten oder zu löschen, wenn diese Schritte unvollständig, betrügerisch oder doppelt sind oder nicht den angemessenen Qualitätsstandards entsprechen. 

 

6. Bedingungen für die Buchungsberechtigung 

6.1 Um als gültige und bestehende Teilnahme zu gelten, muss eine teilnahmeberechtigte Buchung bis einschließlich zum Datum der Preisaushändigung jederzeit alle folgenden Bedingungen erfüllen: 

(a) es muss sich um eine bestätigte, gültige Umbuchung in eine Unterkunft Yugo für das akademische Jahr 2026/27 handeln; 

(b) für einen Zeitraum von mindestens vierzig (40) aufeinanderfolgenden Wochen gelten; 

(c) am oder nach dem 1. November 2025 bestätigt oder erneut bestätigt worden sein; 

(d) alle fälligen und zahlbaren Zahlungsverpflichtungen zum Ziehungsdatum am oder um den 1. Juni 2026 erfüllt und auf dem neuesten Stand sein; und 

(e) nicht vor der Preisübergabe vom Teilnehmer oder vom Veranstalter (aus welchem Grund auch immer und wie auch immer zustande gekommen) storniert, zurückgezogen, für ungültig erklärt oder anderweitig beendet worden sein. 

 

6.2 Wenn die teilnahmeberechtigte Buchung eines Teilnehmers zu irgendeinem Zeitpunkt vor der Preisübergabe: 

(a) vom Teilnehmer oder vom Veranstalter aus irgendeinem Grund abgesagt wird; 

(b) der Gegenstand eines Zahlungsverzugs ist und dieser Verzug zum Ziehungsdatum noch nicht behoben ist; 

(c) vom Teilnehmer zurückgezogen, sei es vor oder nach Beginn des Mietverhältnisses für das akademische Jahr 2026/27; oder 

(d) aus irgendeinem Grund für ungültig erklärt, gekündigt oder für nichtig erklärt wird, 

 

wird die Teilnahme dieses Teilnehmers an der Aktion ab dem Datum des betreffenden Ereignisses automatisch ungültig, der Teilnehmer wird disqualifiziert, und der Veranstalter übernimmt gegenüber diesem Teilnehmer keinerlei Haftung im Zusammenhang mit der Aktion oder einem Preis. 

 

6.3 Zur Klarstellung: Nur eine Umbuchung auf eine Unterkunft Yugo gilt im Rahmen dieser Aktion als berechtigte Buchung. Umbuchungen aufYugo von Dritten, Partnern oderYugo sind nicht berechtigt, unabhängig von etwaigen anderen Geschäftsbeziehungen mit dem Veranstalter. 

6.4 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Status der teilnahmeberechtigten Buchung jederzeit zu überprüfen, einschließlich zum Zeitpunkt der Gewinnerauswahl, bei der Benachrichtigung des Gewinners und bei der Preisübergabe. 

 

7. Der Preis 

7.1 Im Rahmen der Aktion gibt es zwei (2) Preise zu gewinnen. Jeder Preis besteht aus: 

(a) zwei (2) Eintrittskarten für den Renntag zu einer großen britischen Motorsportveranstaltung, die am Renntag, einem Sonntag im Sommer 2026, auf einer Rennstrecke im Vereinigten Königreich stattfindet (die „Veranstaltung“). Die Eintrittskarten gelten ausschließlich für die Renntagsveranstaltung; andere Veranstaltungen, Qualifikationsläufe, Trainingsläufe, Zugang zum Fahrerlager oder Hospitality-Leistungen sind nicht enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vom Veranstalter angegeben wird; 

(b) die Beförderung zwischen dem nächstgelegenen Hauptbahnhof des Gewinners und dem Veranstaltungsort, die vom Veranstalter organisiert und gebucht wird (einschließlich Zug- und Shuttlebus-Tickets) und dem Gewinner vor der Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird, bis zu einem Höchstwert von 150 £ (einhundertfünfzig Pfund Sterling) pro Person;

(c) eine Verpflegungspauschale in Höhe von 50 £ (fünfzig Pfund Sterling) pro Gewinner, die über eine digitale Prepaid-Karte (oder etwas Ähnliches) bereitgestellt wird und bei der Veranstaltung eingelöst werden kann. 

 

7.2 Folgendes ist ausdrücklich von jedem Preis ausgeschlossen und liegt vollständig in der alleinigen Verantwortung und auf Kosten des jeweiligen Gewinners und etwaiger Begleitpersonen: 

(a) Unterkünfte jeglicher Art, einschließlich Hotels, Übernachtungen oder sonstige Unterkünfte; 
(b) die Fahrt zum und vom nächstgelegenen Bahnhof des Gewinners; 
(c) Parkmöglichkeiten am Veranstaltungsort oder in der Umgebung; 
(d) Speisen, Getränke und Bewirtung, die über die in Ziffer 7.1(c) vorgesehene Pauschale von 50 £ hinausgehen; 
(e) Merchandise, Programmhefte oder sonstige Einkäufe, die auf der Veranstaltung oder im Zusammenhang damit getätigt werden; 
(f) Reiseversicherungen oder jegliche Form von Personenversicherungen; 
(g) sonstige Neben-, Zusatz- oder persönliche Kosten, die nicht ausdrücklich in Ziffer 7.1 aufgeführt sind. 

 

7.3 Der Preis ist nicht umtauschbar, nicht übertragbar und kann weder ganz noch teilweise gegen Bargeld eingetauscht werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Umständen, die außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegen, Teile des Preises durch eine Alternative von gleichem oder höherem Wert zu ersetzen. Die Entscheidung des Veranstalters über einen solchen Ersatz ist endgültig. 

7.4 Der Preis (einschließlich der Tickets, des Beitrags zu Speisen und Getränken sowie des Beitrags zu den Transportkosten) ist persönlich auf jeden Gewinner zugeschnitten. Die Gewinner dürfen keinen Teil des Preises an Dritte verkaufen, übertragen, abtreten oder anderweitig veräußern. 

7.5 Die im Preis enthaltenen Reiseleistungen werden vom Veranstalter nach eigenem Ermessen auf der Grundlage der vom Gewinner bereitgestellten Informationen festgelegt. Die Gewinner sind dafür verantwortlich, pünktlich am vereinbarten Abfahrtsort zu erscheinen und alle bereitgestellten Reiseanweisungen zu befolgen.  

7.6 Der Veranstalter haftet nicht für verpasste Transportmittel, Verspätungen, Ausfälle oder das Ausbleiben eines Gewinners bei der Veranstaltung aus irgendeinem Grund, einschließlich Fällen, in denen dies darauf zurückzuführen ist, dass der Gewinner nicht rechtzeitig am vereinbarten Abfahrtsort erscheint. 

7.7 Der Veranstalter haftet nicht für Reiseunterbrechungen, verpasste Anschlüsse, Verspätungen oder Ausfälle von Transportdiensten, auch wenn der Transport vom Veranstalter organisiert wurde. 

7.8 Den Gewinnern wird dringend empfohlen, vor der Teilnahme an der Veranstaltung eine angemessene Reiseversicherung abzuschließen. Der Veranstalter gibt keine Zusicherungen hinsichtlich der Verfügbarkeit oder der Kosten einer solchen Versicherung ab und haftet nicht für Verluste, die dadurch entstehen, dass ein Gewinner keinen ausreichenden Versicherungsschutz abgeschlossen hat. 

 

8. Auswahl der Gewinner 

8.1 Zwei (2) Gewinner werden im Rahmen einer zufälligen Ziehung aus allen gültigen Einsendungen ausgewählt, die gemäß Ziffer 5 eingegangen sind: 

(a) alle teilnahmeberechtigten Einwohner mit qualifizierten Buchungen, die zwischen dem 1. November 2025 und dem 30. April 2026 (einschließlich) bestätigt wurden und die vor Beginn des Teilnahmezeitraums automatisch registriert werden; und 

(b) alle teilnahmeberechtigten Einwohner mit qualifizierten Buchungen, die während des Teilnahmezeitraums (zwischen dem 5. Mai 2026 und dem 31. Mai 2026 einschließlich) bestätigt wurden. 

 

8.2 Die Verlosung findet am oder um den 1. Juni 2026 statt (das „Verlosungsdatum“). Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Verlosung um einen angemessenen Zeitraum zu verschieben, sofern dies auf der Landingpage der Aktion bekannt gegeben wird. 

8.3 Um die Fairness, Integrität und Transparenz des Auswahlverfahrens zu gewährleisten, wird die Auslosung nach folgendem Verfahren durchgeführt: 

(a) Die Ziehung wird von mindestens einer unabhängigen Person bezeugt, die kein Mitarbeiter des Veranstalters ist, der direkt mit der Durchführung der Aktion zu tun hat, und die selbst kein Teilnehmer ist; 

(b) Die Verlosung erfolgt nach einem Zufallsverfahren, bei dem jede gültige, teilnahmeberechtigte Einsendung die gleiche Gewinnchance hat; 

(c) Der Veranstalter erstellt eine schriftliche Aufzeichnung des Ziehungsverfahrens und bewahrt diese für einen Zeitraum von mindestens zwölf (12) Monaten ab dem Ziehungsdatum auf. Diese Aufzeichnung enthält eine Bestätigung der Gesamtzahl der teilnahmeberechtigten Einsendungen zum Zeitpunkt der Ziehung, die Ziehungsmethode, die Identität des unabhängigen Zeugen sowie eine Bestätigung der Identität der Gewinner (wird intern aufbewahrt – keine öffentlich bekannt gegebenen personenbezogenen Daten); und 

(d) Die Aufzeichnung der Ziehung wird auf jede angemessene Anfrage einer Aufsichtsbehörde, der Advertising Standards Authority („ASA“), oder gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung gestellt. 

 

8.4 Die Entscheidung des Veranstalters in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verlosung, einschließlich der Teilnahmeberechtigung, der Verlosungsmethode und der Auswahl der Gewinner, ist endgültig und bindend, sofern dies nicht durch geltendes Recht untersagt ist. Über das Ergebnis der Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. 

8.5 Falls sich herausstellt, dass ein bei der ersten Ziehung ausgewählter Gewinner nicht teilnahmeberechtigt ist, nicht innerhalb der in Ziffer 9.2 genannten Frist antwortet oder den Preis ablehnt, behält sich der Veranstalter das Recht vor, eine weitere zufällige Ziehung durchzuführen, um aus den verbleibenden teilnahmeberechtigten Einsendungen einen Ersatzgewinner zu ermitteln, wobei das gleiche Verfahren und die gleichen Bedingungen wie in dieser Ziffer 8 gelten. Dieser Vorgang kann nach vernünftigem Ermessen des Veranstalters wiederholt werden. 

 

9. Benachrichtigung der Gewinner und Preisübergabe 

9.1 Die Gewinner werden vom Veranstalter so bald wie möglich nach dem Ziehungsdatum unter Verwendung der im Zusammenhang mit ihrer teilnahmeberechtigten Buchung angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt. Der Veranstalter wird sich in angemessener Weise bemühen, jeden Gewinner auf beide der folgenden Weisen zu kontaktieren: 

(a) per E-Mail an die E-Mail-Adresse, die mit dem Yugo des Gewinners oder der teilnahmeberechtigten Buchung verknüpft ist; und 

(b) per Telefon unter der Telefonnummer, die mit dem Yugo des Gewinners oder der qualifizierenden Buchung verknüpft ist. 

 

9.2 Jeder Gewinner muss auf die Benachrichtigung des Veranstalters reagieren und die Annahme des Preises innerhalb von zwei (2) Werktagen nach dem Datum des Versands der Benachrichtigung bestätigen. In diesem Zusammenhang gelten als „Werktage“ Montag bis Freitag, ausgenommen britische Feiertage in England und Wales. 

9.3 Wenn ein Gewinner nicht innerhalb der in Ziffer 9.2 genannten Frist antwortet, wenn der Preis abgelehnt wird oder wenn sich nach der Auswahl herausstellt oder bestätigt wird, dass der Gewinner nicht teilnahmeberechtigt ist, behält sich der Veranstalter das Recht vor, eine weitere Ziehung durchzuführen, um gemäß Ziffer 8.5 einen Ersatzgewinner zu ermitteln. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung gegenüber einem ursprünglichen Gewinner, der den Preis durch verspätete Antwort verfallen lässt oder anderweitig disqualifiziert wird. 

9.4 Die Gewinner können aufgefordert werden, ihre Teilnahmeberechtigung zu bestätigen oder erneut zu bestätigen und vor der Preisübergabe die vom Veranstalter vernünftigerweise geforderten Nachweise vorzulegen, einschließlich (ohne Einschränkung) eines Wohnsitznachweises und eines Nachweises über den Status der teilnahmeberechtigten Buchung. 

9.5 Die Gewinner sind allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die mit ihrem Yugo und der teilnahmeberechtigten Buchung verbundenen Kontaktdaten korrekt und aktuell sind. Der Veranstalter haftet nicht für die Nichtbenachrichtigung eines Gewinners, wenn diese darauf zurückzuführen ist, dass der Gewinner ungenaue, unvollständige oder veraltete Kontaktdaten angegeben hat. 

9.6 Die Art und der Zeitpunkt der Preisübergabe (einschließlich des Versands der Eintrittskarten und der Zahlung des Transportbeitrags) werden den Gewinnern nach der Annahme schriftlich bestätigt. Der Veranstalter wird sich in angemessener Weise bemühen, den Preis rechtzeitig vor der Veranstaltung bereitzustellen. 

 

10. Werbe- und Inhaltsrechte 

10.1 Die Teilnahme an der Aktion und die Annahme eines Preises stellen die bedingungslose und unwiderrufliche Zustimmung jedes Teilnehmers und Gewinners zu den in dieser Klausel 10 dargelegten Publizitätsrechten und -pflichten dar. Diese Rechte sind eine zwingende Voraussetzung für die Teilnahme und die Annahme eines Preises; eine Teilnahme an der Aktion und der Erhalt eines Preises sind unter anderen Bedingungen nicht möglich. 

10.2 Jeder Gewinner kann als Bedingung für die Annahme des Preises verpflichtet werden, sowohl vor als auch nach der Veranstaltung an den folgenden Werbeaktivitäten teilzunehmen, wie sie vom Veranstalter in angemessener Weise angeordnet werden: 

(a) Fotoshootings (egal ob einzeln oder in der Gruppe), einschließlich Fotos, die auf dem Yugo des Gewinners Yugo , bei der Veranstaltung oder an anderen vereinbarten Orten aufgenommen werden; 

(b) Videoaufnahmen und Filmaufnahmen, einschließlich kurzer Videoinhalte, die für die Nutzung in digitalen und sozialen Medien geeignet sind; 

(c) Erstellung von Social-Media-Inhalten, einschließlich der Mitwirkung an Inhalten, die für die Social-Media-Kanäle und -Plattformen des Veranstalters produziert oder dort veröffentlicht werden; 

(d) Abgabe einer schriftlichen oder mündlichen Werbeaussage über die Erfahrungen des Gewinners als Yugo und/oder seine Erfahrungen bei der Teilnahme an der Veranstaltung; und 

(e) Erstellung von Inhalten vor Ort auf dem Yugo des Gewinners oder bei der Veranstaltung. 

 

10.3 Der Veranstalter (sowie seine autorisierten Konzernunternehmen, Vertreter und Marketingpartner) darf die folgenden Informationen und Inhalte im Zusammenhang mit Marketing- und Werbeaktivitäten nutzen, einschließlich auf Social-Media-Kanälen, digitalen Plattformen, in Marketingmaterialien, bei der Kommunikation vor Ort und in anderen Medien, die der Veranstalter im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit vernünftigerweise nutzen kann: 

(a) der Vorname des Gewinners; 

(b) die Universität oder der Wohnort des Gewinners; 

(c) den Namen der Yugo des Gewinners; 

(d) Fotos und Videomaterial, auf denen der Gewinner zu sehen ist und die gemäß Ziffer 10.2 erstellt wurden; und 

(e) Zitate und Erfahrungsberichte, die der Gewinner gemäß Ziffer 10.2 zur Verfügung stellt. 

 

10.4 Zur Klarstellung: Die gemäß dieser Klausel 10 erteilten Einwilligungen und Rechte erstrecken sich nicht auf die Verwendung der Daten, Bilder oder Erfahrungsberichte des Gewinners in schriftlichen E-Mail-Fallstudien oder ähnlichen ausführlichen schriftlichen Fallstudienmaterialien, die per E-Mail verbreitet werden, und dürfen in diesem Zusammenhang nicht ausgeübt werden. 

10.5 Die gemäß dieser Klausel 10 gewährten Rechte sind gebührenfrei und können weltweit in dem Umfang ausgeübt werden, der für die Geschäftstätigkeit Yugo-Gruppe relevant ist, und zwar für einen Zeitraum von bis zu vierundzwanzig (24) Monaten ab dem Datum der Veranstaltung. 

10.6 Der Veranstalter verpflichtet sich, die persönlichen Daten oder Inhalte eines Gewinners nicht in einer Weise zu verwenden, die diffamierend, irreführend oder gegen geltendes Recht verstößt. 

 

11. Datenschutz 

11.1 Der Veranstalter ist der Verantwortliche für die im Zusammenhang mit der Aktion erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten. Der Veranstalter behandelt alle personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, einschließlich der britischen Datenschutz-Grundverordnung („UK GDPR“) und des Datenschutzgesetzes von 2018. 

11.2 Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit einer teilnahmeberechtigten Buchung erhoben oder anderweitig im Rahmen der Aktion bereitgestellt werden, werden vom Veranstalter ausschließlich zu folgenden Zwecken verarbeitet: 

(a) die Durchführung der Aktion, die Überprüfung der Teilnahmeberechtigung und die Durchführung der Verlosung; 

(b) Kommunikation mit Teilnehmern und Gewinnern im Zusammenhang mit der Aktion; 

(c) die Erfüllung des Preises und aller damit verbundenen Verpflichtungen; 

(d) die Vornamen und begrenzte Angaben zum Standort (Yugo sowie Universität/Stadt) der Gewinner zum Zweck der Gewinnerbekanntgabe und der Werbung in den sozialen Medien gemäß Ziffer 10 bekanntzugeben; und 

(e) die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen des Veranstalters (einschließlich der Verpflichtungen gemäß dem CAP-Kodex). 

 

11.3 Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Aktion ist: 

(a) die Erfüllung von Verpflichtungen, die sich aus der Beziehung des Veranstalters zu berechtigten Teilnehmern und der Durchführung der Werbeaktion ergeben (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der britischen DSGVO); und/oder 

(b) die berechtigten Interessen des Veranstalters an der Durchführung einer fairen, transparenten und rechtmäßig durchgeführten Werbeaktion sowie an der damit verbundenen Öffentlichkeitsarbeit (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der britischen DSGVO), vorausgesetzt, dass diese berechtigten Interessen nicht durch die Rechte und Interessen der betroffenen Personen überwiegen. 

 

11.4 Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Aktion erhoben werden, werden für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach Abschluss der Aktion und Erfüllung aller damit verbundenen Verpflichtungen aufbewahrt oder für einen längeren Zeitraum, sofern dies nach geltendem Recht oder aufgrund behördlicher Auflagen erforderlich ist. 

11.5 Die Teilnahme an dieser Aktion gilt nicht als Einwilligung zum Erhalt von Marketingmitteilungen des Veranstalters oder Dritter für zukünftige Kampagnen, Werbeaktionen oder andere Zwecke, die nicht mit dieser Aktion in Zusammenhang stehen. Durch die Teilnahme an der Aktion wird keine Einwilligung zum Erhalt von Marketingmitteilungen eingeholt, abgeleitet oder erteilt. 

11.6 Teilnehmer und Gewinner haben das Recht, auf ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen, diese zu berichtigen, deren Verarbeitung einzuschränken, Widerspruch einzulegen oder deren Löschung zu verlangen, vorbehaltlich geltender Ausnahmen. Weitere Informationen zu den Datenverarbeitungsaktivitäten des Veranstalters und den Rechten der betroffenen Personen findest du in der Datenschutzerklärung des Veranstalters unter: yugo. 

11.7 Alle datenschutzrechtlichen Fragen oder Anträge im Zusammenhang mit der Aktion sind an den Veranstalter zu richten unter: yugo. 

 

12. Änderungen am Veranstaltungsprogramm und höhere Gewalt 

12.1 Wenn die Veranstaltung, auf die sich der Preis bezieht, einer der folgenden Umstände unterliegt: 

(a) eine Änderung des Datums, sei es vor oder nach dem Ziehungsdatum; 

(b) Verschiebung der Veranstaltung auf einen späteren Termin; oder 

(c) Absage der Veranstaltung, 

 

Sollten Umstände eintreten, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Veranstalters liegen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Entscheidungen des Veranstaltungsorganisators, der zuständigen Rennstreckenbehörde oder des zuständigen nationalen oder internationalen Sportverbands), wird der Veranstalter sich nach Kräften bemühen, die Gewinner so bald wie möglich über solche Änderungen zu informieren. 

 

12.2 Wird die Veranstaltung verschoben, findet aber später an einem neuen Termin statt, wird der Veranstalter sich nach Kräften bemühen, sicherzustellen, dass die Gewinnkarten (soweit möglich und vorbehaltlich der Richtlinien des Veranstalters) bei der verschobenen Veranstaltung gültig sind. Der Veranstalter übernimmt gegenüber den Gewinnern keine zusätzliche Haftung, die sich aus einer solchen Verschiebung ergibt, einschließlich keiner Haftung für Kosten, die im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Veranstaltungstermin entstanden sind. 

12.3 Falls die Veranstaltung abgesagt wird und die Gewinn-Tickets nicht auf einen neuen Termin übertragen werden können, behält sich der Veranstalter das Recht vor, nach eigenem Ermessen den Veranstaltungsanteil des Gewinns durch Tickets für eine alternative große Motorsportveranstaltung in Großbritannien von vergleichbarer Art und Wertigkeit zu ersetzen. Der Veranstalter ist unter solchen Umständen nicht verpflichtet, eine Barauszahlung anzubieten, und die Entscheidung des Veranstalters über einen etwaigen Ersatz ist endgültig. 

12.4 Weder der Veranstalter noch eines seiner Konzernunternehmen, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Beauftragten haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen oder für Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt aus Ursachen oder Umständen entstehen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Veranstalters liegen (ein „Ereignis höherer Gewalt“), einschließlich (ohne Einschränkung): Naturkatastrophen; Epidemien oder Pandemien; Terrorakte; Maßnahmen von Regierungen, Aufsichtsbehörden oder Behörden; Unwetterereignisse; Arbeitskämpfe; Ausfälle der Infrastruktur Dritter; Transport- oder Logistikausfälle; oder jegliche Entscheidung oder Maßnahme des Veranstalters oder der Rennstreckenbehörde. 

12.5 Alle Reisevorbereitungen zur und von der Veranstaltung, einschließlich der Buchung von Transportmitteln, der Unterkunft und der damit verbundenen Logistik, die nicht ausdrücklich vom Veranstalter bereitgestellt werden, liegen in der alleinigen Verantwortung jedes Gewinners. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für: 

(a) Reisebehinderungen jeglicher Art, einschließlich (ohne Einschränkung) Streiks, Arbeitskampfmaßnahmen, Ausfälle oder Verspätungen, die sich auf Verkehrsmittel auswirken; 

(b) jeder Ausfall eines Transportdienstes oder jede Unmöglichkeit für einen Gewinner, an der Veranstaltung teilzunehmen, aus Gründen, die sich aus Reise- oder Logistikproblemen ergeben; oder 

(c) alle Kosten, Verluste oder Ausgaben, die durch Reiseunterbrechungen oder -stornierungen entstehen, unabhängig davon, ob der Veranstalter einen Transportzuschuss gemäß Ziffer 7.1(b) geleistet hat oder nicht. 

 

12.6 Den Gewinnern wird dringend empfohlen, vor der Teilnahme an der Veranstaltung eine angemessene Reiseversicherung abzuschließen. Der Veranstalter gibt keine Zusicherung hinsichtlich der Verfügbarkeit oder der Kosten einer solchen Versicherung und haftet nicht für Verluste, die einem Gewinner durch das Fehlen eines angemessenen Versicherungsschutzes entstehen. 

 

13. Haftungsbeschränkung 

13.1 Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, einschließlich des Consumer Rights Act 2015, des Unfair Contract Terms Act 1977 (soweit anwendbar) und aller anderen geltenden Verbraucherschutzgesetze, übersteigt die Gesamthaftung des Veranstalters gegenüber einem Teilnehmer oder Gewinner, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Aktion und diesen Teilnahmebedingungen ergibt, nicht den Verkaufswert des jeweiligen Preises. 

13.2 Vorbehaltlich der Ziffer 13.4 haftet der Veranstalter nicht (weder aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), arglistiger Täuschung, Rückerstattung oder anderweitig) für: 

(a) jegliche indirekten, Folge-, Sonder- oder Strafschäden, gleich aus welchem Grund; 

(b) Entgangener Gewinn, entgangene Einnahmen, entgangene Geschäfte, entgangene Verträge, entgangene erwartete Einsparungen oder entgangene Chancen; 

(c) Verlust von Goodwill oder Ansehen; 

(d) Genussausfall, seelische Belastung oder rein wirtschaftliche Verluste jeglicher Art; 

(e) jeder technische Ausfall, Fehler, jede Unterlassung, Unterbrechung, Löschung, jeder Defekt oder jede Übertragungsstörung, die dazu führt, dass eine Teilnahme nicht empfangen, erfasst oder verarbeitet wird; 

(f) jeglicher Schaden, den ein Gewinner oder sein Gast im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung erleidet, unabhängig von der Ursache, es sei denn, dieser wurde durch die eigene Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Veranstalters verursacht; oder 

(g) alle Verluste, die durch Handlungen oder Unterlassungen Dritter entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Veranstalter, die Rennstreckenbetreiber, Transportunternehmen oder Ticketverkäufer. 

(h) Der Veranstalter haftet nicht für Reiseunterbrechungen, verpasste Anschlüsse, Verspätungen oder Ausfälle von Transportdienstleistungen, auch wenn der Transport vom Veranstalter organisiert wurde. 

 

13.3 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für: 

(a) jedes Versäumnis oder jede Unmöglichkeit, einen Teilnehmer oder Gewinner zu kontaktieren, aufgrund ungenauer, unvollständiger oder veralteter Kontaktdaten; 

(b) Teilnahmen, die verloren gehen, verspätet eintreffen, beschädigt sind, fehlgeleitet wurden oder aus technischen oder anderen Gründen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Veranstalters liegen, anderweitig nicht eingegangen sind; oder 

(c) jede Handlung oder Unterlassung eines Drittanbieters oder Lieferanten im Zusammenhang mit dem Preis oder der Veranstaltung. 

 

13.4 Keine Bestimmung dieser Bedingungen schränkt die Haftung des Veranstalters ein oder schließt sie aus für: 

(a) Tod oder Körperverletzung, die durch die Fahrlässigkeit des Veranstalters verursacht wurden; 

(b) Betrug oder arglistige Täuschung durch den Veranstalter; oder 

(c) jede sonstige Haftung, die nach englischem Recht nicht rechtmäßig ausgeschlossen oder beschränkt werden kann. 

 

14. Allgemeines 

14.1 Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und jedem Teilnehmer in Bezug auf die Aktion dar und ersetzen alle früheren Zusicherungen, Gespräche, Absprachen oder Vereinbarungen, die sich auf den Gegenstand dieser Vereinbarung beziehen. 

14.2 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen bei Bedarf zu ändern (einschließlich zur Einhaltung geltender Gesetze oder behördlicher Vorschriften), wobei wesentliche Änderungen über die Landingpage der Aktion unter [www. yugo.com/en-gb/race-day-experience-giveaway-terms-and-conditions-878818] bekannt gegeben werden und die erworbenen Rechte bestehender teilnahmeberechtigter Teilnehmer nicht wesentlich beeinträchtigen. 

14.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion jederzeit auszusetzen, zurückzuziehen oder zu beenden, falls Umstände eintreten, die außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegen, oder wenn dies zum Schutz der Integrität oder der rechtmäßigen Durchführung der Aktion erforderlich wird. In solchen Fällen wird der Veranstalter sich in angemessener Weise bemühen, die Nachteile für bereits teilnahmeberechtigte Teilnehmer so gering wie möglich zu halten, übernimmt jedoch über diese Bemühungen hinaus keine weitere Haftung. 

14.4 Alle Entscheidungen des Veranstalters im Zusammenhang mit der Aktion – einschließlich Entscheidungen über die Teilnahmeberechtigung, die Durchführung der Verlosung und die Preisausgabe – sind endgültig und bindend, sofern dies nicht durch geltendes Recht untersagt ist. Über das Ergebnis der Verlosung oder Entscheidungen zur Teilnahmeberechtigung wird keine Korrespondenz geführt. 

14.5 Sollte der Veranstalter ein Recht oder eine Bestimmung aus diesen Bedingungen nicht durchsetzen oder ausüben, so stellt dies keinen Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung dar. 

14.6 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen von einem zuständigen Gericht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so wird diese Bestimmung von den übrigen Bedingungen getrennt, und die übrigen Bestimmungen bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang in vollem Umfang in Kraft und wirksam. 

14.7 Diese Teilnahmebedingungen unterliegen allen geltenden britischen Vorschriften für Werbung und Verkaufsförderung, einschließlich des britischen Kodex für nicht-rundfunkbezogene Werbung sowie Direkt- und Verkaufsförderungsmarketing (der „CAP-Kodex“), der von der Advertising Standards Authority („ASA“) verwaltet wird. Der Veranstalter wird bei der Durchführung und Abwicklung dieser Aktion seinen Verpflichtungen gemäß dem CAP-Kodex nachkommen. 

14.8 Die Marken, Logos, das Branding und die geistigen Eigentumsrechte des Veranstalters werden den Teilnehmern oder Gewinnern durch die Teilnahme an der Aktion weder übertragen noch lizenziert oder anderweitig gewährt. 

 

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

15.1 Diese Bedingungen sowie alle Streitigkeiten, Ansprüche oder Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihnen, ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem Recht von England und Wales und sind entsprechend auszulegen. 

15.2 Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales zu unterwerfen, um alle Streitigkeiten oder Ansprüche beizulegen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder deren Gegenstand oder Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche). 

 

Zeitplan – Angaben zum Veranstalter und zur Veröffentlichung 

 

Veranstalter: Yugo UK Limited 

Sitz der Gesellschaft: 2. Stock, Castlemead, Lower Castle Street, Bristol, England, BS1 3AG 

E-Mail-Adresse: yugo 

URL der Nutzungsbedingungen: yugo 

URL der Datenschutzerklärung: yugo 

Zahlungsmethode: Digitale Prepaid-Karte (oder ähnliches)