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Richtlinien zur angemessenen Nutzung für All-inclusive-Versorgungsleistungen (Strom, Wasser, Gas)

(Gilt, wenn sich in jeder Wohnung eigene Zähler befinden)

Zweck dieser Richtlinie

Diese Richtlinie zur angemessenen Nutzung stellt sicher, dass Pauschalangebote für Nebenkosten fair, nachhaltig und kostengünstig bleiben. Sie fördert einen verantwortungsvollen Umgang mit Strom, Wasser und Gas und sorgt gleichzeitig für Transparenz für alle Mieter.

Zugriff auf und Überwachung von Zählern

Jede Wohnung ist mit eigenen Verbrauchszählern ausgestattet, die der Vermieter (oder sein Bevollmächtigter) regelmäßig, in der Regel monatlich, abliest. Der monatliche Durchschnittsverbrauch für das Gebäude und den Zimmertyp wird berechnet und zur Orientierung veröffentlicht.

Monatliche Nutzungsberichte

Jeden Monat erhalten die Mieter eine Verbrauchsübersicht, aus der hervorgeht, ob ihr Verbrauch innerhalb, unterhalb oder oberhalb der fairen Nutzungsgrenze liegt.

So können Mieter ihren Verbrauch im Blick behalten und bei Bedarf Anpassungen vornehmen.

Grenzwert für die angemessene Nutzung

Der Schwellenwert für den angemessenen Verbrauch richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Wohnungen und Zimmertypen im Gebäude. Ein Verbrauch, der deutlich über diesem Durchschnitt liegt, kann als übermäßig angesehen werden. Die Schwellenwerte können saisonal oder entsprechend den Änderungen der Versorgungspreise angepasst werden.

Vorgehensweise bei übermäßiger Nutzung

Erste Warnung

Wenn der Verbrauch einer Wohnung die Grenze für eine angemessene Nutzung überschreitet, erhält der Mieter eine schriftliche einmonatige Verwarnung mit Angaben zum übermäßigen Verbrauch sowie praktischen Tipps zur Verbrauchsreduzierung.

Anhaltende übermäßige Nutzung

Sollte der Verbrauch im nächsten Monat weiterhin zu hoch sein:

Abrechnung bei Überschreitung des Kontingents