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STANDARDBEDINGUNGEN FÜR ALLE WOHNUNGSMIETVERTRÄGE

Der Residential Tenancies Act 1987 und die Residential Tenancies Regulations 1989 gelten für diesen Vertrag. Sowohl der Vermieter als auch der Mieter müssen sich an diese Gesetze halten. Einige der Rechte und Pflichten, die sich aus diesen Gesetzen ergeben, werden im Folgenden erläutert.

RECHT, DIE RÄUMLICHKEITEN ZU BESETZEN

1. Der Mieter hat das Recht, die Wohnräume während des Mietverhältnisses ausschließlich zu nutzen und in Ruhe zu genießen. Zu den Wohnräumen gehören die zusätzlichen Gegenstände, nicht aber die Ausschlüsse, die in Teil A unter "WOHNRÄUME" aufgeführt sind.

KOPIE DER VEREINBARUNG

2. Der Vermieter oder die Hausverwaltung muss den Mieter informieren:

RENT

3. Der Mieter muss die Miete pünktlich zahlen, sonst kann der Vermieter eine Kündigung aussprechen und, wenn die Miete immer noch nicht vollständig gezahlt wurde, kann der Vermieter gerichtlich gegen den Mieter vorgehen.

4. Der Mieter darf die Miete nicht zurückhalten, weil er der Meinung ist, dass der Vermieter gegen die Vereinbarung verstößt.

5. Der Vermieter oder Hausverwalter darf nicht:

6. Der Vermieter oder Hausverwalter muss dem Mieter innerhalb von 3 Tagen nach der Mietzahlung eine Mietquittung aushändigen, es sei denn, die Miete wird auf ein vom Vermieter benanntes, zugelassenes Bank- oder Sparkassenkonto eingezahlt.

7. Ein Mietvertrag darf keine Bestimmung enthalten, die eine Strafe, einen Schadensersatz oder eine zusätzliche Zahlung vorsieht, wenn der Mieter sich nicht an die Vereinbarung hält oder gegen ein Gesetz verstößt. Wenn ein Mietvertrag eine Mietminderung oder einen Rabatt, eine Rückerstattung oder eine andere Leistung vorsieht, wenn der/die Mieter/in nicht gegen den Vertrag verstößt, hat der/die Mieter/in in jedem Fall Anspruch auf die Minderung, den Rabatt, die Rückerstattung oder die andere Leistung.

8. Warnung: Es ist eine Straftat, wenn ein/e Mieter/in es unterlässt oder sich weigert, die im Rahmen eines Wohnraummietvertrags fällige Miete zu zahlen, mit der Absicht, dass der Vermieter den Betrag aus der Kaution des/der Mieters/in zurückfordert.

ZAHLUNG VON GEMEINDESTEUERN, GRUNDSTEUER, WASSER- UND ANDEREN GEBÜHREN

9. Der Vermieter muss alle Gebühren, Steuern oder Abgaben zahlen, die für das Grundstück gemäß dem Local Government Act 1995, dem Land Tax Act 2002 oder einem schriftlichen Gesetz erhoben werden, in dem eine Gebühr, Steuer oder Abgabe für die Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung gemäß dem Water Agencies (Powers) Act 1984 (außer einer Gebühr für verbrauchtes Wasser) festgelegt ist. Der Verpächter ist für alle Beiträge verantwortlich, die gemäß dem Strata Titles Act 1985 erhoben werden, sowie für alle Beiträge, die von einem Eigentümer gemäß dem Strata Titles Act 1985 erhoben werden.

ÖFFENTLICHE VERSORGUNGSDIENSTE

10. Öffentliche Versorgungsleistungen haben die im Land Administration Act 1997 festgelegte Bedeutung und beziehen sich auf Leistungen wie Gas, Strom und Wasser.

11. Wenn die Räumlichkeiten nicht über einen separaten Zähler verfügen, um den Verbrauch des Pächters an öffentlichen Versorgungsleistungen in den Räumlichkeiten zu messen, und der Pächter für seinen Verbrauch an öffentlichen Versorgungsleistungen zahlen soll, müssen der Vermieter und der Pächter schriftlich eine alternative Methode zur Berechnung der vom Pächter zu zahlenden Gebühr für den Verbrauch dieser öffentlichen Versorgungsleistung vereinbaren.

12. Der Mieter darf nicht zur Zahlung eines Entgelts für einen öffentlichen Versorgungsdienst verpflichtet werden, der für die Räumlichkeiten bereitgestellt wird, es sei denn, das Entgelt wird unter Bezugnahme auf den tatsächlichen Verbrauch des Mieters für den öffentlichen Versorgungsdienst in den Räumlichkeiten berechnet und der Mieter wird schriftlich über das Entgelt informiert.

13. Wenn die Räumlichkeiten über einen separaten Zähler verfügen, muss dies im Gebührenbescheid angegeben werden:

14. Wenn die Räumlichkeiten nicht über einen separaten Zähler verfügen, muss dies im Gebührenbescheid angegeben werden:

BESITZ DER RÄUMLICHKEITEN

15. Der Vermieter muss:

DAS RECHT DES PÄCHTERS AUF RUHE UND ERHOLUNG

16. Der Pächter hat das Recht, die Räumlichkeiten ohne Unterbrechung durch den Verpächter oder eine Person zu nutzen, die durch, über oder unter dem Verpächter Ansprüche erhebt oder ein höheres Recht als das des Verpächters hat.

17. Der Vermieter oder der Hausverwalter wird die angemessene Ruhe, den Komfort oder die Privatsphäre des Mieters bei der Nutzung der Räumlichkeiten nicht beeinträchtigen oder eine Beeinträchtigung verursachen oder zulassen. Der Vermieter oder der Hausverwalter muss auch alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die anderen benachbarten Mieter des Vermieters den angemessenen Frieden, den Komfort oder die Privatsphäre des Mieters bei der Nutzung der Räumlichkeiten nicht stören.

NUTZUNG DER RÄUMLICHKEITEN DURCH DEN MIETER

18. Der Mieter muss:

19. Der Mieter ist für das Verhalten oder die Unterlassung einer Person verantwortlich, die sich rechtmäßig auf dem Gelände aufhält und einen Verstoß gegen die Vereinbarung verursacht.

ALLGEMEINE VERPFLICHTUNGEN DES VERMIETERS FÜR WOHNRÄUME

20. In dieser Klausel umfasst der Begriff "Räumlichkeiten" auch Einrichtungsgegenstände und Mobiliar, die mit den Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, jedoch nicht:

21. Der Vermieter muss:

DRINGENDE REPARATUREN

22. Dringende Reparaturen sind im Residential Tenancies Act 1987 definiert und fallen in zwei Kategorien: Reparaturen, die für die Bereitstellung oder Wiederherstellung einer wesentlichen Dienstleistung erforderlich sind, und andere dringende Reparaturen. In den Residential Tenancies Regulations 1989 sind als wesentliche Dienstleistungen Strom, Gas, ein funktionierender Kühlschrank (falls vorhanden), Abwasseraufbereitung und Wasser (einschließlich der Versorgung mit Warmwasser) aufgeführt. Reparaturen, die für die Bereitstellung oder Wiederherstellung eines wesentlichen Dienstes erforderlich sind, müssen innerhalb von 24 Stunden mit einem geeigneten Reparaturunternehmen vereinbart werden. Andere dringende Reparaturen sind solche, die zwar nicht zu den wesentlichen Dienstleistungen gehören, aber dennoch Schäden am Gebäude verursachen, eine Person verletzen oder dem Mieter unzumutbare Härten oder Unannehmlichkeiten bereiten können. Für diese Reparaturen müssen innerhalb von 48 Stunden Vorkehrungen getroffen werden.

23. In jedem Mietverhältnis, wenn dringender Reparaturbedarf entsteht, der nicht auf eine Vertragsverletzung des Mieters zurückzuführen ist:

DEN ZUGANG DES VERMIETERS ZU DEN RÄUMLICHKEITEN

24. Der/die Vermieter/in, der/die Hausverwalter/in oder eine Person, die im Namen des/der Vermieters/in handelt, darf die Räumlichkeiten nur unter den folgenden Umständen betreten:

25. Der Residential Tenancies Act 1987 enthält Anweisungen für Mieter/innen, Vermieter/innen und Hausverwalter/innen, wie sie sich verhalten sollen, wenn sie Zugang zu den Räumlichkeiten erhalten oder gewähren. Die folgende Zusammenfassung kann dabei helfen.

ANGEMESSENE ZEIT

26. Angemessene Zeit bedeutet:

DIE VERPFLICHTUNG, EINEN TAG UND EINE UHRZEIT FÜR DEN VORGESCHLAGENEN EINTRITT DES VERMIETERS AUSZUHANDELN

27. Wenn der Vermieter oder Hausverwalter den Mieter übermäßig belästigen würde, wenn er die Räumlichkeiten wie in der Ankündigung angegeben an einem bestimmten Tag betreten würde, muss der Vermieter oder Hausverwalter einen angemessenen Versuch unternehmen, einen Tag und eine Uhrzeit auszuhandeln, die den Mieter nicht übermäßig belästigen.

VERPFLICHTUNG, DEN MIETER ÜBER DAS GEPLANTE EINDRINGEN ZU INFORMIEREN

28. Wenn der Vermieter oder Hausverwalter einem Mieter ankündigt, dass er beabsichtigt, die Räumlichkeiten an einem bestimmten Tag zu betreten, muss in der Ankündigung der Tag angegeben werden und ob dies vor oder nach 12.00 Uhr geschieht.

MIETER BERECHTIGT, ANWESEND ZU SEIN

29. Der Mieter hat das Recht, während des Betritts durch den Vermieter, den Hausverwalter oder eine andere Person, die im Auftrag des Vermieters handelt, in den Räumlichkeiten zu sein.

DIE EINREISE MUSS ANGEMESSEN UND NICHT LÄNGER ALS NÖTIG SEIN

30. Der Vermieter oder Hausverwalter übt ein Betretungsrecht aus:

VERPFLICHTUNG DES VERMIETERS, DEN MIETER ZU ENTSCHÄDIGEN, WENN SCHÄDEN AN DEN GÜTERN DES MIETERS ENTSTEHEN

31. Wenn der Vermieter oder Hausverwalter (oder eine Person, die den Vermieter oder Hausverwalter begleitet) bei der Ausübung des Betretungsrechts Schäden an den Sachen des Mieters verursacht, ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter zu entschädigen.

UMBAUTEN UND ERWEITERUNGEN DER RÄUMLICHKEITEN

32. Wenn der Mietvertrag dem/der Mieter/in das Anbringen von Einrichtungsgegenständen oder die Durchführung von Renovierungs-, Umbau- oder Erweiterungsarbeiten in den Räumlichkeiten erlaubt, dann:

33. Wenn der Vermieter eine Änderung oder einen Anbau vornehmen oder eine Vorrichtung an den Räumlichkeiten anbringen möchte, dann:

SCHLÖSSER UND SICHERHEITSVORRICHTUNGEN

34. Die vorgeschriebenen Mittel zur Sicherung der Räumlichkeiten sind in den Residential Tenancies Regulations 1989 festgelegt. In jedem Mietverhältnis:

ÜBERTRAGUNG DES MIETVERHÄLTNISSES ODER UNTERVERMIETUNG DURCH DEN MIETER

35. Wenn der Mietvertrag dem/der Mieter/in erlaubt, seinen/ihren Anteil abzutreten oder die Räumlichkeiten mit Zustimmung des/der Vermieters/in unterzuvermieten:

FREMDVERGABE

36. Es ist eine Straftat, sich über eine Bestimmung des Residential Tenancies Act 1987 hinwegzusetzen.

BEENDIGUNG DES WOHNRAUMMIETVERTRAGS

37. Dieser Wohnraummietvertrag kann nur unter bestimmten Umständen gekündigt werden.

38. Der Pächter verpflichtet sich, dem Verpächter nach Beendigung des Vertrages das Gebäude zu überlassen. Vor der Übergabe an den Vermieter muss der Mieter:

39. Der Pächter kann für Verluste des Verpächters haften, wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

BEENDIGUNG EINER BEFRISTETEN VEREINBARUNG

40. Wenn diese Vereinbarung befristet ist, kann sie beendet werden:

BEENDIGUNG EINER PERIODISCHEN VEREINBARUNG

41. Wenn es sich um eine periodische Vereinbarung handelt, kann sie beendet werden:

ANDERE GRÜNDE FÜR DIE BEENDIGUNG DER VEREINBARUNG

42. Nach dem Residential Tenancies Act 1987 sind Vermieter und Mieter auch berechtigt, den Vertrag aus anderen Gründen zu beenden. Zu den Gründen für den Vermieter gehören der Verkauf des Wohnraums, ein Verstoß des Mieters gegen den Vertrag, die Beendigung des Vertrags (z. B. wenn der Raum zerstört oder unbewohnbar wird) und Härtefälle. Zu den Gründen für den/die Mieter/in gehören der Verstoß gegen diesen Vertrag durch den/die Vermieter/in, die Nichterfüllung des Vertrags (z. B. wenn die Räumlichkeiten zerstört oder unbewohnbar werden) und Härtefälle.

43. Weitere Informationen findest du im Residential Tenancies Act 1987 oder kontaktiere das Department of Mines, Industry Regulation and Safety unter 1300 30 40 54 oder besuche www.commerce.wa.gov.au/ConsumerProtection

44. Warnung:

SICHERHEITSANLEIHE

45. Die Sicherheitsleistung wird vom Anleiheverwalter verwaltet.

46. Der Vermieter erklärt sich damit einverstanden, dass, wenn der Vermieter oder der Hausverwalter beim Kautionsverwalter die vollständige oder teilweise Freigabe der Kaution für den Vermieter beantragt, der Vermieter oder der Hausverwalter dem Mieter Nachweise vorlegen wird, die den vom Vermieter geforderten Betrag belegen.

47. Der Kautionsverwalter kann die Sicherheitsleistung nur freigeben, wenn er entweder:

48. Wenn sich die Parteien nicht einigen können, wie die Kaution aufzuteilen ist, kann jede Partei den Magistrates Court anrufen, um den Streit zu entscheiden.

49. Warnung: Es ist eine Straftat, wenn ein Vermieter oder eine Hausverwaltung von einem Mieter oder einer Mieterin die Unterzeichnung des Formulars "Gemeinsamer Antrag auf Freigabe der Kaution" verlangt, es sei denn, der Wohnraummietvertrag ist beendet, die Miete wird gesenkt oder ein Haustier wird nicht mehr in den Räumlichkeiten gehalten und die Höhe der Kaution, die an den Mieter oder den Vermieter zu zahlen ist, wird auf dem Formular festgelegt.

MIETVERTRAGSDATENBANKEN

50. Ein Vermieter oder Hausverwalter kann eine Person nur dann in eine Wohnungsmietdatenbank aufnehmen, wenn:

NACHRICHTEN

51A. Eine Kündigung gemäß dieser Vereinbarung muss erfolgen:

51B. Eine Kündigung des Mieters an den Vermieter kann an den Hausverwalter oder den Vertreter des Vermieters gerichtet werden.

51C. Eine Mitteilung gemäß dieser Vereinbarung kann an eine Person gerichtet werden:

51D. Eine Person kann ihre Zustimmung dazu, dass ihr eine Mitteilung per E-Mail oder Fax zugestellt wird, zurückziehen, indem sie eine entsprechende Mitteilung an jede andere Vertragspartei richtet.

BERATUNG, BESCHWERDEN UND STREITIGKEITEN ABTEILUNG FÜR BERGBAU, INDUSTRIEAUFSICHT UND SICHERHEIT

52. Nach dem Residential Tenancies Act 1987 ist der Commissioner for Consumer Protection befugt, die Parteien eines Wohnraummietvertrags zu beraten, Beschwerden zu prüfen und, wenn möglich, bei deren Beilegung zu helfen. Das Department of Mines, Industry Regulation and Safety kannst du telefonisch unter 1300 30 40 54 erreichen oder eines der Büros des Ministeriums aufsuchen.

53. Der Mieter sollte sich in der Regel an den Vermieter oder die Hausverwaltung wenden, um ein Problem zu lösen, bevor er sich an das Department of Mines, Industry Regulation and Safety wendet. Die Aufgabe des Ministeriums ist es, zu vermitteln und zu schlichten. Es kann keine Anordnungen erlassen oder Entscheidungen in Bezug auf Streitigkeiten treffen.

WENN EIN STREITFALL NICHT BEIGELEGT WERDEN KANN

54. Wenn es zu einem Streit zwischen Vermieter und Mieter kommt und der Streit nicht beigelegt werden kann, kann jede Partei beim Magistrates Court beantragen, dass der Streit vom Gericht entschieden wird. Das Gericht kann eine Reihe von Anordnungen treffen, darunter:

WICHTIGE INFORMATIONEN

Zusätzliche Bedingungen können in diese Vereinbarung aufgenommen werden, wenn:

ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN SIND NACH DEM WOHNUNGSMIETGESETZ VON 1987 NICHT ERFORDERLICH. SOBALD DIE PARTEIEN JEDOCH DIESE VEREINBARUNG UNTERZEICHNEN, SIND DIE ZUSÄTZLICHEN BEDINGUNGEN FÜR DIE PARTEIEN VERBINDLICH, ES SEI DENN, DIE BEDINGUNGEN WERDEN ALS RECHTSWIDRIG EINGESTUFT.

ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN:

1. DEFINITIONEN

2. REGELN

3. HAUSTIERE

Der Mieter verpflichtet sich, ohne Zustimmung des Vermieters keine Tiere auf dem Grundstück oder in der Gemeinschaftsfläche zu halten.

4. VERSICHERUNG

Der Mieter verpflichtet sich, weder durch eine Handlung noch durch eine Unterlassung etwas zu unternehmen, was zu einer Erhöhung der Versicherungsprämie des Vermieters für die Räumlichkeiten und den Gemeinschaftsbereich (oder deren Inhalt) führen würde oder eine solche Versicherungspolice ungültig werden ließe.

5. MITEINWOHNER

Wenn die Räumlichkeiten nicht das gesamte Apartment sind, erkennt der Mieter dies an:

6. GEMEINSAME BEREICHE