STANDARDBEDINGUNGEN FÜR ALLE WOHNUNGSMIETVERTRÄGE
Der Residential Tenancies Act 1987 und die Residential Tenancies Regulations 1989 gelten für diesen Vertrag. Sowohl der Vermieter als auch der Mieter müssen sich an diese Gesetze halten. Einige der Rechte und Pflichten, die sich aus diesen Gesetzen ergeben, werden im Folgenden erläutert.
RECHT, DIE RÄUMLICHKEITEN ZU BESETZEN
1. Der Mieter hat das Recht, die Wohnräume während des Mietverhältnisses ausschließlich zu nutzen und in Ruhe zu genießen. Zu den Wohnräumen gehören die zusätzlichen Gegenstände, nicht aber die Ausschlüsse, die unter "WOHNRÄUME" in Teil A aufgeführt sind.
KOPIE DER VEREINBARUNG
2. Der Vermieter oder die Hausverwaltung muss den Mieter informieren:
- (2.1) eine Kopie dieser Vereinbarung, wenn diese Vereinbarung vom Mieter unterzeichnet wird; und
- (2.2) eine Kopie dieser Vereinbarung, die sowohl vom Vermieter oder der Hausverwaltung als auch vom Mieter innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung und Zustellung durch den Mieter unterzeichnet wurde.
RENT
3. Der Mieter muss die Miete pünktlich zahlen, sonst kann der Vermieter eine Kündigung aussprechen und, wenn die Miete immer noch nicht vollständig gezahlt wurde, kann der Vermieter gerichtlich gegen den Mieter vorgehen.
4. Der Mieter darf die Miete nicht zurückhalten, weil er der Meinung ist, dass der Vermieter gegen die Vereinbarung verstößt.
5. Der Vermieter oder Hausverwalter darf nicht:
- (5.1) vom Mieter eine Vorauszahlung von mehr als 2 Wochenmieten verlangen; oder
- (5.2) den Mieter auffordern, die Miete per vordatiertem Scheck zu zahlen; oder
- (5.3) die vom Mieter gezahlte Miete für einen anderen Betrag als die Miete zu verwenden; oder
- (5.4) vom Mieter einen anderen Geldbetrag als die Miete, die Kaution und die Tierkaution zu verlangen.
6. Der Vermieter oder Hausverwalter muss dem Mieter innerhalb von 3 Tagen nach der Mietzahlung eine Mietquittung aushändigen, es sei denn, die Miete wird auf ein vom Vermieter benanntes, zugelassenes Bank- oder Sparkassenkonto eingezahlt.
7. Ein Mietvertrag darf keine Bestimmung enthalten, die eine Strafe, einen Schadensersatz oder eine zusätzliche Zahlung vorsieht, wenn der Mieter sich nicht an die Vereinbarung hält oder gegen ein Gesetz verstößt. Wenn ein Vertrag eine Mietminderung oder einen Rabatt, eine Rückerstattung oder eine andere Leistung vorsieht, wenn der/die Mieter/in nicht gegen den Vertrag verstößt, hat der/die Mieter/in in jedem Fall Anspruch auf die Minderung, den Rabatt, die Rückerstattung oder die andere Leistung.
8. Warnung: Es ist eine Straftat, wenn ein/e Mieter/in es unterlässt oder sich weigert, die im Rahmen eines Wohnraummietvertrags fällige Miete zu zahlen, mit der Absicht, dass der Vermieter den Betrag aus der Kaution des/der Mieters/in zurückfordert.
ZAHLUNG VON GEMEINDESTEUERN, GRUNDSTEUER, WASSER- UND ANDEREN GEBÜHREN
9. Der Pächter muss alle Gebühren, Steuern oder Abgaben zahlen, die für das Grundstück gemäß dem Local Government Act 1995, dem Land Tax Act 2002 oder einem schriftlichen Gesetz erhoben werden, in dem eine Gebühr, Steuer oder Abgabe für die Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung gemäß dem Water Agencies (Powers) Act 1984 (außer einer Gebühr für verbrauchtes Wasser) festgelegt ist. Der Verpächter ist für alle Beiträge verantwortlich, die gemäß dem Strata Titles Act 1985 erhoben werden, sowie für alle Beiträge, die von einem Eigentümer gemäß dem Strata Titles Act 1985 erhoben werden.
ÖFFENTLICHE VERSORGUNGSDIENSTE
10. Öffentliche Versorgungsleistungen haben die im Land Administration Act 1997 festgelegte Bedeutung und beziehen sich auf Leistungen wie Gas, Strom und Wasser.
11. Wenn die Räumlichkeiten nicht über einen separaten Zähler verfügen, um den Verbrauch des Pächters an öffentlichen Versorgungsleistungen in den Räumlichkeiten zu messen, und der Pächter für seinen Verbrauch an öffentlichen Versorgungsleistungen zahlen soll, müssen der Vermieter und der Pächter schriftlich eine alternative Methode zur Berechnung der vom Pächter zu zahlenden Gebühr für den Verbrauch dieser öffentlichen Versorgungsleistung vereinbaren.
12. Der Mieter darf nicht zur Zahlung eines Entgelts für eine in den Räumlichkeiten erbrachte öffentliche Versorgungsleistung verpflichtet werden, es sei denn, das Entgelt wird unter Bezugnahme auf den tatsächlichen Verbrauch des Mieters an der öffentlichen Versorgungsleistung in den Räumlichkeiten berechnet und der Mieter wird schriftlich über das Entgelt informiert.
13. Wenn die Räumlichkeiten über einen separaten Zähler verfügen, muss dies im Gebührenbescheid angegeben werden:
- (13.1) den oder die entsprechenden Zählerstände; und
- (13.2) das Entgelt pro gemessener Einheit; und
- (13.3) den Betrag der GST, der für die Erbringung der öffentlichen Versorgungsleistung in den Wohngebäuden zu zahlen ist.
14. Wenn die Räumlichkeiten nicht über einen separaten Zähler verfügen, muss dies im Gebührenbescheid angegeben werden:
- (14.1) die Berechnung nach der vereinbarten Methode; und
- (14.2) den Betrag der GST, der für die Erbringung der öffentlichen Versorgungsleistung in den Wohngebäuden zu zahlen ist.
BESITZ DER RÄUMLICHKEITEN
15. Der Vermieter muss:
- (15.1) dem Mieter an dem Tag, an dem er gemäß der Vereinbarung berechtigt ist, die Räumlichkeiten zu beziehen, den Besitz zu überlassen; und
- (15.2) alle angemessenen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrags kein rechtlicher Grund vorliegt, der den Mieter daran hindert, die Räumlichkeiten während der Laufzeit dieses Vertrags als Wohnung zu nutzen.
DAS RECHT DES PÄCHTERS AUF RUHE UND ERHOLUNG
16. Der Pächter hat das Recht, die Räumlichkeiten ohne Unterbrechung durch den Verpächter oder eine Person zu nutzen, die durch, über oder unter dem Verpächter Ansprüche erhebt oder ein höheres Recht als das des Verpächters hat.
17. Der Vermieter oder der Hausverwalter wird die angemessene Ruhe, den Komfort oder die Privatsphäre des Mieters bei der Nutzung der Räumlichkeiten nicht beeinträchtigen oder eine Beeinträchtigung verursachen oder zulassen. Der Vermieter oder der Hausverwalter muss auch alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die anderen benachbarten Mieter des Vermieters den angemessenen Frieden, den Komfort oder die Privatsphäre des Mieters bei der Nutzung der Räumlichkeiten nicht stören.
NUTZUNG DER RÄUMLICHKEITEN DURCH DEN MIETER
18. Der Mieter muss:
- (18.1) die Räumlichkeiten als Wohnsitz nutzen; und
- (18.2) die Räumlichkeiten nicht für illegale Zwecke zu nutzen oder deren Nutzung zuzulassen; und
- (18.3) keine Belästigung verursachen oder zulassen; und
- (18.4) nicht vorsätzlich oder fahrlässig Schäden an den Wohnräumen verursachen oder zulassen; und
- (18.5) den Vermieter oder Hausverwalter so schnell wie möglich zu informieren, wenn ein Schaden auftritt; und
- (18.6) die Räumlichkeiten in einem angemessenen Zustand der Sauberkeit zu halten; und
- (18.7) dem Vermieter, dem Hausverwalter oder einer Person, die sich rechtmäßig auf dem Nachbargrundstück aufhält, keinen Schaden zufügen oder dies zulassen; und
- (18.8) nicht zulassen, dass jemand, der sich rechtmäßig auf dem Gelände aufhält, gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung verstößt.
19. Der Mieter ist für das Verhalten oder die Unterlassung einer Person verantwortlich, die sich rechtmäßig auf dem Gelände aufhält und einen Verstoß gegen die Vereinbarung verursacht.
ALLGEMEINE VERPFLICHTUNGEN DES VERMIETERS FÜR WOHNRÄUME
20. In dieser Klausel umfasst der Begriff "Räumlichkeiten" auch Einrichtungsgegenstände und Mobiliar, die mit den Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, jedoch nicht:
- (20.1) Einrichtungsgegenstände oder Gegenstände, die der Vermieter dem Mieter vor Vertragsabschluss als nicht funktionsfähig offenbart hat, oder
- (20.2) alle anderen Einrichtungsgegenstände oder Gegenstände, von denen der Mieter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht erwarten konnte, dass sie funktionieren.
21. Der Vermieter muss:
- (21.1) die Räumlichkeiten unbesetzt und in einem angemessenen Zustand der Sauberkeit und Instandsetzung zur Verfügung stellen; und
- (21.2) die Räumlichkeiten rechtzeitig zu warten und zu reparieren; und
- (21.3) alle Gesetze einhalten, die das Gelände betreffen, einschließlich Bau-, Gesundheits- und Sicherheitsgesetze.
DRINGENDE REPARATUREN
22. Dringende Reparaturen sind im Residential Tenancies Act 1987 definiert und fallen in zwei Kategorien: Reparaturen, die für die Bereitstellung oder Wiederherstellung einer wesentlichen Dienstleistung erforderlich sind, und andere dringende Reparaturen. In den Residential Tenancies Regulations 1989 sind als wesentliche Dienstleistungen Strom, Gas, ein funktionierender Kühlschrank (falls vorhanden), Abwasseraufbereitung und Wasser (einschließlich der Versorgung mit Warmwasser) aufgeführt. Reparaturen, die für die Bereitstellung oder Wiederherstellung eines wesentlichen Dienstes erforderlich sind, müssen innerhalb von 24 Stunden mit einem geeigneten Reparaturunternehmen vereinbart werden. Andere dringende Reparaturen sind solche, die zwar nicht zu den wesentlichen Dienstleistungen gehören, aber dennoch Schäden am Gebäude verursachen, eine Person verletzen oder dem Mieter unzumutbare Härten oder Unannehmlichkeiten bereiten können. Diese Reparaturen müssen innerhalb von 48 Stunden veranlasst werden.
23. In jedem Mietverhältnis, wenn dringender Reparaturbedarf entsteht, der nicht auf eine Vertragsverletzung des Mieters zurückzuführen ist:
- (23.1) muss der Mieter den Vermieter oder den Hausverwalter so schnell wie möglich über den Bedarf an dringenden Reparaturen informieren; und
- (23.2) muss der Vermieter sicherstellen, dass die Reparaturen so schnell wie möglich nach der Benachrichtigung von einer geeigneten Werkstatt durchgeführt werden; und
- (23.3) Wenn der Vermieter oder Hausverwalter nicht innerhalb von 24 Stunden (im Falle von Reparaturen für die Versorgung oder Wiederherstellung wesentlicher Dienstleistungen) oder 48 Stunden (im Falle anderer dringender Reparaturen) kontaktiert werden kann, oder wenn der Vermieter oder Hausverwalter, nachdem er den Vermieter oder Hausverwalter über die Notwendigkeit der Reparaturen benachrichtigt hat, nicht sicherstellt, dass die Reparaturen so schnell wie möglich nach dieser Benachrichtigung von einer geeigneten Reparaturwerkstatt durchgeführt werden, kann der Mieter die Reparaturen von einer geeigneten Reparaturwerkstatt durchführen lassen, soweit dies für die Durchführung dieser Reparaturen erforderlich ist; und
- (23.4) Wenn ein Mieter Reparaturen gemäß der Klausel veranlasst, muss der Vermieter dem Mieter so bald wie möglich nach der Durchführung der Reparaturen alle angemessenen Kosten erstatten, die dem Mieter durch die Veranlassung der Reparaturen und die Bezahlung der Reparaturen entstanden sind.
DEN ZUGANG DES VERMIETERS ZU DEN RÄUMLICHKEITEN
24. Der/die Vermieter/in, der/die Hausverwalter/in oder eine Person, die im Namen des/der Vermieters/in handelt, darf die Räumlichkeiten nur unter den folgenden Umständen betreten:
- (24.1) in jedem Fall einen Notfall;
- (24.2) bis zu 4 routinemäßige Inspektionen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten durchzuführen, nachdem sie den Mieter mindestens 7 Tage, aber nicht mehr als 14 Tage vorher schriftlich informiert haben;
- (24.3) wenn die Vereinbarung vorsieht, dass die Miete nicht häufiger als einmal pro Woche in den Räumlichkeiten, in denen die Miete zu zahlen ist, abgeholt werden kann;
- (24.4) die Räumlichkeiten zu inspizieren und zu sichern, wenn es berechtigte Gründe für die Annahme gibt, dass die Räumlichkeiten verlassen wurden und der Mieter auf eine Mitteilung des Vermieters nicht reagiert hat;
- (24.5) die Durchführung oder Inspektion notwendiger Reparaturen oder Wartungsarbeiten an den Räumlichkeiten zu jeder angemessenen Zeit, nachdem der Mieter mindestens 72 Stunden vor dem geplanten Betreten schriftlich benachrichtigt wurde;
- (24.6) die Räumlichkeiten zu jeder angemessenen Zeit und bei einer angemessenen Anzahl von Gelegenheiten während des Zeitraums von 21 Tagen vor der Beendigung des Vertrages potenziellen Mietern zu zeigen, nachdem sie dem Mieter eine angemessene schriftliche Mitteilung gemacht haben;
- (24.7) die Räumlichkeiten zu jeder angemessenen Zeit und bei einer angemessenen Anzahl von Anlässen potenziellen Käufern zu zeigen, nachdem der Mieter eine angemessene schriftliche Mitteilung erhalten hat;
- (24.8), wenn der Pächter zum Zeitpunkt des Einzugs oder unmittelbar davor zustimmt.
25. Der Residential Tenancies Act 1987 enthält Anweisungen für Mieter/innen, Vermieter/innen und Hausverwalter/innen, wie sie sich verhalten sollen, wenn sie Zugang zu den Räumlichkeiten erhalten oder gewähren. Die folgende Zusammenfassung kann dabei helfen.
ANGEMESSENE ZEIT
26. Angemessene Zeit bedeutet:
- (26.1) zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr an einem Wochentag; oder
- (26.2) zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr an einem Samstag; oder
- (26.3) zu jedem anderen zwischen dem Vermieter und jedem Mieter vereinbarten Zeitpunkt.
DIE VERPFLICHTUNG, EINEN TAG UND EINE UHRZEIT FÜR EINEN VORGESCHLAGENEN ZUTRITT DES VERMIETERS AUSZUHANDELN
27. Wenn der Vermieter oder Hausverwalter den Mieter übermäßig belästigen würde, wenn er die Räumlichkeiten wie in der Ankündigung angegeben an einem bestimmten Tag betreten würde, muss der Vermieter oder Hausverwalter einen angemessenen Versuch unternehmen, einen Tag und eine Uhrzeit auszuhandeln, die den Mieter nicht übermäßig belästigen.
VERPFLICHTUNG, DEN MIETER ÜBER DAS GEPLANTE EINDRINGEN ZU INFORMIEREN
28. Wenn der Vermieter oder Hausverwalter einem Mieter ankündigt, dass er beabsichtigt, die Räumlichkeiten an einem bestimmten Tag zu betreten, muss in der Ankündigung der Tag angegeben werden und ob dies vor oder nach 12.00 Uhr geschieht.
MIETER BERECHTIGT, ANWESEND ZU SEIN
29. Der Mieter hat das Recht, während des Betritts durch den Vermieter, den Hausverwalter oder eine andere Person, die im Auftrag des Vermieters handelt, in den Räumlichkeiten zu sein.
DIE EINREISE MUSS ANGEMESSEN UND NICHT LÄNGER ALS NÖTIG SEIN
30. Der Vermieter oder Hausverwalter übt ein Betretungsrecht aus:
- (30.1) muss dies in einer angemessenen Weise tun; und
- (30.2) darf sich ohne die Zustimmung des Mieters nicht länger in den Räumlichkeiten aufhalten oder anderen gestatten, sich dort aufzuhalten, als es zur Erreichung des Zwecks des Eindringens erforderlich ist.
VERPFLICHTUNG DES VERMIETERS, DEN MIETER ZU ENTSCHÄDIGEN, WENN SCHÄDEN AN DEN GÜTERN DES MIETERS ENTSTEHEN
31. Wenn der Vermieter oder Hausverwalter (oder eine Person, die den Vermieter oder Hausverwalter begleitet) bei der Ausübung eines Betretungsrechts Schäden an den Gütern des Mieters verursacht, ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter zu entschädigen.
UMBAUTEN UND ERWEITERUNGEN DER RÄUMLICHKEITEN
32. Wenn der Mietvertrag dem/der Mieter/in das Anbringen von Einrichtungsgegenständen oder die Durchführung von Renovierungs-, Umbau- oder Erweiterungsarbeiten in den Räumlichkeiten erlaubt, dann:
- (32.1) der Mieter muss die Erlaubnis des Vermieters einholen, bevor er Einrichtungsgegenstände anbringt oder Renovierungs-, Umbau- oder Erweiterungsarbeiten an den Räumlichkeiten vornimmt; und
- (32.2) muss der Mieter die Erlaubnis des Vermieters einholen, um die vom Mieter angebrachten Einrichtungsgegenstände zu entfernen und etwaige Schäden zu beheben; und
- (32.3) den Vermieter über Schäden zu informieren, die durch das Entfernen von Einbauten entstanden sind, und nach Wahl des Vermieters den Schaden zu beheben oder dem Vermieter alle angemessenen Kosten für die Behebung des Schadens zu erstatten; und
- (32.4) darf der Vermieter die Erlaubnis zum Einbau einer Einrichtung oder eines Umbaus, einer Ergänzung oder einer Renovierung durch den Mieter nicht unbillig verweigern.
33. Wenn der Vermieter eine Änderung oder einen Anbau vornehmen oder eine Vorrichtung an den Räumlichkeiten anbringen möchte, dann:
- (33.1) muss der Vermieter die Erlaubnis des Mieters einholen, bevor er Einbauten anbringt oder Renovierungen, Änderungen oder Ergänzungen an den Räumlichkeiten vornimmt; und
- (33.2) Der Mieter darf dem Vermieter nicht unangemessen die Erlaubnis verweigern, Einrichtungsgegenstände anzubringen oder Renovierungs-, Umbau- oder Erweiterungsarbeiten an den Räumlichkeiten vorzunehmen.
SCHLÖSSER UND SICHERHEITSVORRICHTUNGEN
34. Die vorgeschriebenen Mittel zur Sicherung der Räumlichkeiten sind in den Residential Tenancies Regulations 1989 festgelegt. In jedem Mietverhältnis:
- (34.1) muss der Vermieter die in den Vorschriften vorgeschriebenen Mittel bereitstellen und aufrechterhalten, um eine angemessene Sicherheit der Räumlichkeiten zu gewährleisten; und
- (34.2) Schlösser oder Sicherheitsvorrichtungen in den Räumlichkeiten dürfen weder vom Vermieter noch vom Mieter ohne die Zustimmung des jeweils anderen geändert, entfernt oder hinzugefügt werden; und
- (34.3) darf der Verpächter oder der Pächter diese Zustimmung nicht unbillig verweigern.
ÜBERTRAGUNG DES MIETVERHÄLTNISSES ODER UNTERVERMIETUNG DURCH DEN MIETER
35. Wenn der Mietvertrag dem/der Mieter/in erlaubt, seinen/ihren Anteil abzutreten oder die Räumlichkeiten mit Zustimmung des/der Vermieters/in unterzuvermieten:
- (35.1) kann der Mieter sein Recht nicht abtreten oder die Räumlichkeiten ohne die schriftliche Zustimmung des Vermieters untervermieten; und
- (35.2) darf der Vermieter diese Zustimmung nicht unbillig verweigern; und
- (35.3) darf der Verpächter für die Erteilung der Zustimmung keine anderen Kosten als die angemessenen Nebenkosten des Verpächters verlangen.
FREMDVERGABE
36. Es ist eine Straftat, sich über eine Bestimmung des Residential Tenancies Act 1987 hinwegzusetzen.
BEENDIGUNG DES WOHNRAUMMIETVERTRAGS
37. Dieser Wohnraummietvertrag kann nur unter bestimmten Umständen gekündigt werden.
38. Der Pächter verpflichtet sich, dem Verpächter nach Beendigung des Vertrages das Gebäude zu überlassen. Vor der Übergabe an den Vermieter muss der Mieter:
- (38.1) alle Güter des Mieters aus den Wohnräumen zu entfernen; und
- (38.2) die Wohnräume so weit wie möglich in demselben Zustand wie zu Beginn des Mietverhältnisses zu hinterlassen, mit Ausnahme der normalen Abnutzung; und
- (38.3) alle vom Vermieter zur Verfügung gestellten Schlüssel und andere Öffnungsvorrichtungen oder ähnliche Vorrichtungen an den Vermieter zurückzugeben.
39. Der Pächter kann für Verluste des Verpächters haften, wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
BEENDIGUNG EINER BEFRISTETEN VEREINBARUNG
40. Wenn diese Vereinbarung befristet ist, kann sie beendet werden:
- (40.1) durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Mieter; oder
- (40.2) wenn entweder der Vermieter oder der Mieter den Vertrag nicht verlängern will, indem er ihn schriftlich kündigt. Die Kündigung muss der anderen Partei mindestens 30 Tage vor dem Datum zugehen, an dem die Räumlichkeiten dem Vermieter überlassen werden sollen. Die Kündigung kann jederzeit bis zum Ende der festen Laufzeit ausgesprochen werden, wird aber erst nach Ablauf der Laufzeit wirksam.
BEENDIGUNG EINER PERIODISCHEN VEREINBARUNG
41. Wenn es sich um eine periodische Vereinbarung handelt, kann sie beendet werden:
- (41.1) durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Mieter; oder
- (41.2) entweder durch den Verpächter oder den Pächter durch eine schriftliche Kündigung an die andere Partei. Die Kündigung kann zu jeder Zeit erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt für den Vermieter mindestens 60 Tage und für den Mieter mindestens 21 Tage.
ANDERE GRÜNDE FÜR DIE BEENDIGUNG DER VEREINBARUNG
42. Nach dem Residential Tenancies Act 1987 sind Vermieter und Mieter auch berechtigt, den Vertrag aus anderen Gründen zu beenden. Zu den Gründen für den Vermieter gehören der Verkauf des Wohnraums, die Verletzung des Vertrags durch den Mieter, die Beendigung des Vertrags (z. B. wenn der Raum zerstört oder unbewohnbar wird) und Härtefälle. Zu den Gründen für den/die Mieter/in gehören der Verstoß gegen diesen Vertrag durch den/die Vermieter/in, die Nichterfüllung des Vertrags (z. B. wenn die Räumlichkeiten zerstört oder unbewohnbar werden) und Härtefälle.
43. Weitere Informationen findest du im Residential Tenancies Act 1987 oder kontaktiere das Department of Mines, Industry Regulation and Safety unter 1300 30 40 54 oder besuche www.commerce.wa.gov.au/ConsumerProtection
44. Warnung:
- (44.1) Es ist eine Straftat, wenn jemand ohne richterliche Anordnung den Besitz der Wohnräume erlangt, wenn der Mieter nicht freiwillig auszieht (eine vom Vermieter oder der Hausverwaltung ausgesprochene Kündigung ist keine richterliche Anordnung). Das Gericht kann für einen solchen Verstoß Geldstrafen und Schadensersatz anordnen.
- (44.2) Es ist eine Straftat, wenn ein Mieter es versäumt, dem Vermieter bei der Räumung der Räumlichkeiten eine Nachsendeadresse mitzuteilen.
SICHERHEITSANLEIHE
45. Die Sicherheitsleistung wird vom Anleiheverwalter verwaltet.
46. Der Vermieter erklärt sich damit einverstanden, dass, wenn der Vermieter oder der Hausverwalter beim Kautionsverwalter die vollständige oder teilweise Freigabe der Kaution für den Vermieter beantragt, der Vermieter oder der Hausverwalter dem Mieter Nachweise vorlegen wird, die den vom Vermieter geforderten Betrag belegen.
47. Der Kautionsverwalter kann die Sicherheitsleistung nur freigeben, wenn er entweder:
- (47.1) ein von allen Mietvertragsparteien unterzeichnetes Formular für einen gemeinsamen Antrag auf Freigabe der Kaution; oder
- (47.2) eine Anordnung des Gerichts.
48. Wenn sich die Parteien nicht einigen können, wie die Kaution aufzuteilen ist, kann jede Partei den Magistrates Court anrufen, um den Streit zu entscheiden.
49. Warnung: Es ist eine Straftat, wenn ein Vermieter oder eine Hausverwaltung von einem Mieter oder einer Mieterin die Unterzeichnung des Formulars "Gemeinsamer Antrag auf Freigabe der Kaution" verlangt, es sei denn, der Wohnraummietvertrag ist beendet, die Miete wird gesenkt oder ein Haustier wird nicht mehr in den Räumlichkeiten gehalten und die Höhe der Kaution, die an den Mieter oder den Vermieter zu zahlen ist, wird auf dem Formular festgelegt.
MIETVERTRAGSDATENBANKEN
50. Ein Vermieter oder Hausverwalter kann eine Person nur dann in eine Wohnungsmietdatenbank aufnehmen, wenn:
- (50.1) die Person ist ein namentlich genannter Mieter im Wohnraummietvertrag; und
- (50.2) der Wohnraummietvertrag gekündigt wurde; und
- (50.3) die Person dem Vermieter eine Schuld schuldet, die höher ist als die Kaution, oder ein Gericht die Kündigung des Mietvertrags verfügt hat.
NACHRICHTEN
51A. Eine Kündigung gemäß dieser Vereinbarung muss erfolgen:
- (51A.1) in der vorgeschriebenen Form; oder
- (51A.2) wenn es kein vorgeschriebenes, aber ein genehmigtes Formular gibt - in dem genehmigten Formular; oder
- (51A.3) wenn es keine vorgeschriebene oder genehmigte Form gibt - schriftlich.
51B. Eine Kündigung des Mieters an den Vermieter kann an den Hausverwalter oder den Vertreter des Vermieters gerichtet werden.
51C. Eine Mitteilung gemäß dieser Vereinbarung kann an eine Person gerichtet werden:
- (51C.1) durch direkte Übergabe an die Person; oder
- (51C.2) wenn in der Vereinbarung eine Zustellungsanschrift für die Person angegeben ist - durch Aufgabe an die Zustellungsanschrift; oder
- (51C.3) wenn die Person gemäß Teil A der elektronischen Zustellung von Bekanntmachungen zugestimmt hat - durch Senden der Bekanntmachung an die in Teil A angegebene E-Mail-Adresse oder Faxnummer.
51D. Eine Person kann ihre Zustimmung dazu, dass ihr eine Mitteilung per E-Mail oder Fax zugestellt wird, zurückziehen, indem sie eine entsprechende Mitteilung an jede andere Vertragspartei richtet.
BERATUNG, BESCHWERDEN UND STREITFÄLLE ABTEILUNG FÜR BERGBAU, INDUSTRIEAUFSICHT UND SICHERHEIT
52. Nach dem Residential Tenancies Act 1987 ist der Commissioner for Consumer Protection befugt, die Parteien eines Wohnraummietvertrags zu beraten, Beschwerden zu prüfen und, wenn möglich, bei deren Beilegung zu helfen. Das Department of Mines, Industry Regulation and Safety kannst du telefonisch unter 1300 30 40 54 erreichen oder eines der Büros des Ministeriums aufsuchen.
53. Der Mieter sollte sich in der Regel an den Vermieter oder die Hausverwaltung wenden, um ein Problem zu lösen, bevor er sich an das Department of Mines, Industry Regulation and Safety wendet. Die Aufgabe des Ministeriums ist es, zu vermitteln und zu schlichten. Es kann keine Anordnungen erlassen oder Entscheidungen in Bezug auf Streitigkeiten treffen.
WENN EIN STREITFALL NICHT BEIGELEGT WERDEN KANN
54. Wenn es zu einem Streit zwischen Vermieter und Mieter kommt und der Streit nicht beigelegt werden kann, kann jede Partei beim Magistrates Court beantragen, dass das Gericht den Streit entscheidet. Das Gericht kann eine Reihe von Anordnungen treffen, darunter:
- (54.1) die Unterlassung von Handlungen, die gegen die Vereinbarung verstoßen; und
- (54.2) eine Vertragspartei dazu verpflichten, eine bestimmte Handlung im Rahmen des Vertrags vorzunehmen; und
- (54.3) die Zahlung aller im Rahmen der Vereinbarung geschuldeten Beträge anzuordnen; und
- (54.4) die Zahlung einer Entschädigung für den Verlust oder die Verletzung anordnen.
WICHTIGE INFORMATIONEN
Zusätzliche Bedingungen können in diese Vereinbarung aufgenommen werden, wenn:
- (a). sowohl der Vermieter als auch der Mieter den Bedingungen zustimmen; und
- (b). sie nicht mit dem Residential Tenancies Act 1987, den Residential Tenancies Regulations 1989 oder anderen Gesetzen kollidieren; und
- (c). sie nicht gegen die Bestimmungen Über uns missbräuchliche Vertragsklauseln im Fair Trading Act 2010 verstoßen; und
- (d). Sie stehen nicht im Widerspruch zu den Standardbedingungen dieser Vereinbarung.
ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN SIND NACH DEM WOHNUNGSMIETGESETZ VON 1987 NICHT ERFORDERLICH. SOBALD DIE PARTEIEN JEDOCH DIESE VEREINBARUNG UNTERZEICHNEN, SIND DIE ZUSÄTZLICHEN BEDINGUNGEN FÜR DIE PARTEIEN VERBINDLICH, ES SEI DENN, DIE BEDINGUNGEN WERDEN ALS RECHTSWIDRIG EINGESTUFT.
ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN:
1. DEFINITIONEN
- Wohnung ist die Fläche, die auf dem als Anlage 1 beigefügten Plan [grün umrandet] dargestellt ist und die Räumlichkeiten, den Gemeinschaftsbereich und ggf. weitere Räumlichkeiten für andere Mieter umfasst.
- Bauvorschriften sind die vom Verpächter unter https://thestudenthousingcompany.com.au/information/building-rules/ veröffentlichten Bauvorschriften, die vom Verpächter von Zeit zu Zeit (in angemessener Weise) geändert werden.
- Gemeinschaftsflächen sind die Flächen, die auf dem als Anlage 1 beigefügten Plan (falls vorhanden) [blau umrandet] dargestellt sind.
- Zustandsbericht ist ein Zustandsbericht, den der Vermieter dem Mieter gemäß Abschnitt 27C des Wohnungsmietgesetzes vorlegt.
- Mitmieter ist ein Mieter von Räumlichkeiten innerhalb des Apartments, die nicht zu den Räumlichkeiten gehören.
- Festgelegter Zeitraum: der in dieser Vereinbarung festgelegte Zeitraum, falls vorhanden.
- Das Eigentum des Vermieters bezeichnet alle Gegenstände, die dem Vermieter in den Räumlichkeiten gehören, einschließlich der in Anhang 2 aufgeführten Gegenstände.
- Wohnungsmietvertragsgesetz (Residential Tenancies Act) bedeutet das Wohnungsmietvertragsgesetz (Residential Tenancies Act) von 1987 (WA) und umfasst die Wohnungsmietvertragsverordnungen (Residential Tenancies Regulations) von 1989 (WA).
- Mitarbeiter des Mieters sind alle Vertreter, Gäste oder Eingeladenen des Mieters.
- Dringende Reparaturen bedeutet "dringende Reparaturen" gemäß der Definition im Wohnungsmietrecht (Residential Tenancies Act).
2. REGELN
- 2.1 Regeln der Eigentümergesellschaft
- Der Mieter muss sich an alle Regeln des Vermieters halten, die für die Räumlichkeiten oder die Gemeinschaftsbereiche gelten.
- 2.2 Bauregeln
- Der Mieter muss die Bauvorschriften einhalten, es sei denn, sie stehen im Widerspruch zu den ausdrücklichen Bestimmungen dieses Vertrags.
- 2.3 Rauchwarnmelder
- (a). Der Vermieter verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Rauchwarnmelder in den Räumlichkeiten und im Gemeinschaftsbereich zu dem Zeitpunkt installiert werden, an dem der Mieter die Räumlichkeiten zum ersten Mal bezogen hat, wie es das Gesetz verlangt.
- (b). Der Mieter verpflichtet sich, die in den Räumlichkeiten oder Gemeinschaftsbereichen installierten Rauchmelder nicht zu entfernen oder deren Betrieb zu stören.
3. HAUSTIERE
Der Mieter verpflichtet sich, ohne Zustimmung des Vermieters keine Tiere auf dem Grundstück oder in der Gemeinschaftsfläche zu halten.
4. VERSICHERUNG
Der Mieter verpflichtet sich, weder durch eine Handlung noch durch eine Unterlassung etwas zu unternehmen, was zu einer Erhöhung der Versicherungsprämie des Vermieters für die Räumlichkeiten und den Gemeinschaftsbereich (oder deren Inhalt) führen würde oder eine solche Versicherungspolice ungültig werden ließe.
5. MITEINWOHNER
Wenn die Räumlichkeiten nicht das gesamte Apartment sind, erkennt der Mieter dies an:
- (a). Die Wohnung soll und kann Mitmieter/innen umfassen;
- (b). Die Räumlichkeiten dürfen nicht separat abgeschlossen werden;
- (c). Der Mieter entbindet den Vermieter von jeglicher Haftung für Verluste oder Schäden (einschließlich Verletzungen oder Tod), die der Mieter aus oder in Verbindung mit der Nutzung oder Belegung der Räumlichkeiten und der Gemeinschaftsfläche erleidet, einschließlich des Verhaltens von Mitmietern, es sei denn, der Verlust oder Schaden ist auf die Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen.
6. GEMEINSAME BEREICHE
- (a). Der Vermieter gewährt dem Mieter während der Laufzeit dieses Vertrages eine Lizenz zur Nutzung der Gemeinschaftsflächen für Wohnzwecke, die mit der gemeinsamen Nutzung der Räumlichkeiten mit einem Mitmieter einhergehen.
- (b). Sofern zur Zufriedenheit des Vermieters (der angemessen handelt) festgestellt werden kann, dass ein Schaden an den Räumlichkeiten oder der Gemeinschaftsfläche von einem Mitmieter verursacht wurde oder anderweitig von einem Mitmieter zu verantworten ist, haftet dieser Mitmieter für die Behebung dieses Schadens.
- (c). Wenn nicht zur Zufriedenheit des Vermieters (der angemessen handelt) festgestellt werden kann, dass ein Schaden an den Räumlichkeiten oder der Gemeinschaftsfläche von einem Mitmieter verursacht wurde oder anderweitig von einem Mitmieter zu verantworten ist, erkennt der Mieter an und erklärt sich damit einverstanden, dass er zusammen mit dem Mitmieter gesamtschuldnerisch für die Reparatur der Gemeinschaftsfläche oder der Räumlichkeiten haftet.
- (d). Der Verpächter ist Eigentümer der Gemeinschaftsflächen oder kontrolliert sie und muss angemessene Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Gemeinschaftsflächen in gutem Zustand gehalten werden.