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STANDARDBEDINGUNGEN

1. Definitionen

In dieser Vereinbarung haben die folgenden Wörter die folgenden Bedeutungen:

Gemeinschaftsfläche bezeichnet die Teile der Räumlichkeiten, die der LANDLORD dem TENANTEN zur Nutzung zur Verfügung stellt und die mit anderen Mietern gemeinschaftlich genutzt werden können.

Inspektionsblatt bezeichnet das Inspektionsblatt, das der LANDLORD dem Pächter gemäß Abschnitt 4 der Residential Tenancies Regulations 2010 (SA) zur Verfügung stellt.

Räumlichkeiten bezeichnet die Räumlichkeiten, auf die sich dieser Vertrag bezieht, einschließlich der Gemeinschaftsfläche, und kann andere Räumlichkeiten umfassen, die an andere Mieter vermietet sind.

Verordnungen : die Wohnungsvermietungsverordnung 2010 (SA)

Wohnungsmietgesetz bedeutet das Wohnungsmietgesetz von 1995 (SA).

2. Anwendung des Wohnraummietgesetzes und der Verordnungen

Der Residential Tenancies Act und die Verordnungen gelten für alle Wohnmietverträge in Südaustralien. Ein Vertrag oder eine Vereinbarung, die nicht mit dem Residential Tenancies Act vereinbar ist, ist ungültig.

3. Instandhaltung der Räumlichkeiten - Vermieter

Der LANDLORD übergibt die Räumlichkeiten in einem angemessen sauberen Zustand, hält sie in einem angemessenen Reparaturzustand und erfüllt alle Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen.

4. Instandhaltung der Räumlichkeiten - Mieter

Der MÄNNER hält die Räumlichkeiten in einem angemessen sauberen Zustand und meldet dem Vermieter alle Schäden oder Reparaturen. Der Mieter darf weder vorsätzlich noch fahrlässig Schäden an den Räumlichkeiten verursachen oder zulassen.

5. Nutzung der Räumlichkeiten

Der Mieter darf die Räumlichkeiten nicht für einen illegalen Zweck nutzen oder zulassen, dass sie genutzt werden, oder eine Belästigung verursachen oder zulassen. Der/die Mieter/in darf keine Beeinträchtigung der Ruhe, des Komforts oder der Privatsphäre einer anderen Person, die in unmittelbarer Nähe der Räumlichkeiten lebt, verursachen oder zulassen.

6. Übergabe des Besitzes der Räumlichkeiten ohne Einschränkungen

Zu Beginn des Mietverhältnisses wird der Vermieter den Mieter nicht daran hindern, die Räumlichkeiten in vollem Umfang zu nutzen (mit Ausnahme des Teils, der für den Eigenbedarf des Vermieters reserviert ist). Dem Vermieter ist nichts bekannt, was den Mieter daran hindern würde, während der Dauer des Mietverhältnisses in den Räumlichkeiten zu wohnen.

7. Das Recht des Pächters auf Ruhe, Komfort und Privatsphäre

Der Mieter hat das Recht auf Ruhe, Komfort und Privatsphäre ohne Einmischung des Vermieters oder anderer Mieter des Vermieters.

8. Das Recht des Vermieters auf Zutritt

Das Betreten muss zwischen 8 Uhr morgens und 20 Uhr abends an jedem Tag, der nicht ein Sonntag oder ein Feiertag ist, erfolgen. Der Vermieter darf die Räumlichkeiten wie in Abschnitt 72 des Residential Tenancies Act 1995 aufgeführt betreten.

9. Schlösser und Sicherheitsvorrichtungen

Der Vermieter stellt Schlösser und andere Vorrichtungen zur Verfügung und hält sie instand, damit die Räumlichkeiten angemessen gesichert sind. Keine der beiden Parteien wird ein Schloss oder eine Sicherheitsvorrichtung ohne die Zustimmung der anderen Partei ändern, entfernen oder hinzufügen. Keine der Parteien wird die Zustimmung zur Änderung, Entfernung oder Hinzufügung eines Schlosses oder einer Sicherheitsvorrichtung durch die andere Partei und auf deren Kosten unangemessen verweigern.

10. Umbauten und Ergänzungen

Der Mieter darf ohne die schriftliche Zustimmung des Vermieters keine Änderungen oder Ergänzungen an den Räumlichkeiten vornehmen. Der Vermieter wird die Zustimmung zu einem Umbau oder einer Erweiterung, die für die Bereitstellung einer Infrastruktur oder einer Dienstleistung vorgeschriebener Art erforderlich ist, nicht unbillig verweigern.

11. Beseitigung eines Umbaus oder Zusatzes

Der Mieter darf einen Gegenstand entfernen, der mit Zustimmung des Vermieters hinzugefügt wurde, es sei denn, seine Entfernung würde einen Schaden verursachen. Wenn durch die Entfernung eines Gegenstandes ein Schaden entsteht, muss der Mieter den Vermieter benachrichtigen und nach dessen Ermessen den Schaden reparieren oder den Vermieter für die angemessenen Kosten der Schadensbehebung entschädigen.

12. Untervermietung oder Abtretung

Der Mieter hat das Recht, mit der schriftlichen Zustimmung des Vermieters die Räumlichkeiten unterzuvermieten oder an einen anderen abzutreten. Der Vermieter darf seine Zustimmung nicht unangemessen verweigern, kann aber angemessene Kosten für die Erteilung der Zustimmung verlangen.

13. Versicherung

Wenn die Parteien die Immobilie versichern wollen, ist der Vermieter für die Versicherung der Wohnung und der Einrichtungsgegenstände verantwortlich. Der Mieter ist für die Versicherung seiner persönlichen Gegenstände und Einrichtungsgegenstände verantwortlich.

Kündigungsrechte - bei befristeten und periodischen Verträgen

14. Kündigung durch den Vermieter oder den Mieter wegen Vertragsverstoßes

Wenn ein Verstoß behoben werden kann, kann der Vermieter oder Mieter eine Kündigung für den Verstoß aussprechen. Die Kündigung muss in der vorgeschriebenen schriftlichen Form erfolgen, den Verstoß genau beschreiben und darauf hinweisen, dass das Mietverhältnis endet, wenn der Verstoß nicht innerhalb einer bestimmten Frist behoben wird.

15. Kündigung wegen Mietrückständen

Wenn der/die Mieter/in die Miete nicht zahlt, muss er/sie mindestens 14 Tage im Rückstand sein, bevor der/die Vermieter/in eine Kündigung wegen des Mietverstoßes aussprechen kann. Die Kündigung muss in der vorgeschriebenen schriftlichen Form erfolgen.

16. Kündigung aus Härtefallgründen

Sowohl der/die Vermieter/in als auch der/die Mieter/in können beim südaustralischen Zivil- und Verwaltungsgericht (South Australian Civil and Administrative Tribunal, SACAT) die Beendigung eines Mietverhältnisses beantragen, weil die Fortführung des Mietverhältnisses eine unbillige Härte darstellen würde.
 

Kündigungsrechte - nur bei befristeten Verträgen

17. Beendigung am Ende der festen Laufzeit

Vermieter und Mieter müssen sich gegenseitig mit einer Frist von mindestens 28 Tagen kündigen, wenn sie einen befristeten Mietvertrag zum Ende der Laufzeit beenden wollen. Wenn keine Kündigung erfolgt, wird der Vertrag als regelmäßiges Mietverhältnis fortgesetzt.

18. Beendigung vor Ablauf der festen Laufzeit

Wenn der/die Mieter/in ohne Zustimmung des Vermieters vor Ablauf der Vereinbarung auszieht, muss er/sie möglicherweise für die Kosten aufkommen, die mit der Suche nach einem/einer neuen Mieter/in, der Neuvermietung der Räumlichkeiten und dem Mietausfall verbunden sind.
 

Kündigungsrechte - nur periodische Vereinbarung

19. Beendigung vor Ablauf der festen Laufzeit

Der LANDLORD kann den Vertrag mit einer Frist von mindestens 60 Tagen in der vorgeschriebenen schriftlichen Form kündigen, wenn:

20. Kündigung durch den Vermieter - ohne besonderen Grund

Der LANDLORD kann den Vertrag mit einer Frist von mindestens 90 Tagen kündigen, ohne einen Grund für die Kündigung anzugeben. Die Kündigung muss in der in den Verordnungen vorgeschriebenen schriftlichen Form erfolgen.

21. Kündigung durch den Mieter - ohne besonderen Grund

Der TENANT kann den Vertrag mit einer Frist von mindestens 21 Tagen oder einem Zeitraum, der der Dauer eines einzelnen Mietverhältnisses entspricht (je nachdem, welcher Zeitraum länger ist), kündigen, ohne einen Grund für die Kündigung anzugeben. Die Kündigung muss in der in den Verordnungen vorgeschriebenen schriftlichen Form erfolgen.
 

ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN

In diesem Abschnitt werden weitere zusätzliche Punkte und Bedingungen zu dieser Vereinbarung aufgeführt. Die aufgelisteten Bedingungen können keine der Rechte und Pflichten, die im Residential Tenancies Act 1995 (SA) enthalten sind, aufheben. Wenn du zusätzliche Residenz benötigst, füge bitte ein separates Blatt bei.

Sowohl der LANDLORD als auch der TENANT sollten alle Anhänge unterschreiben und datieren.

1. Zustand der Räumlichkeiten

Der LANDLORD muss:

  1. dafür zu sorgen, dass sich die Räumlichkeiten und Nebengebäude in einem angemessenen Zustand der Sauberkeit befinden, wenn der Mieter die Räumlichkeiten bezieht, und sie in einem angemessenen Zustand zu halten, der dem Alter, der Beschaffenheit und der voraussichtlichen Lebensdauer der Räumlichkeiten entspricht; und
  2. die gesetzlichen Vorschriften, die den Betrieb betreffen, einhalten.

2. Schäden an den Räumlichkeiten

  1. Der TENANT muss die Räumlichkeiten und das dazugehörige Eigentum in einem angemessenen Zustand der Sauberkeit halten und dafür sorgen, dass die Räumlichkeiten nicht beschädigt werden.
  2. Der TENANT muss angemessene Sorgfalt walten lassen, um Schäden an den Gemeinschaftsflächen zu vermeiden.
  3. Der MÄNNER muss verloren gegangene oder zerstörte Gegenstände, die sich in der Obhut des MÄNNERS befinden, ersetzen oder den LANDLORD für die angemessenen Kosten der Wiederbeschaffung entschädigen.
  4. Der MÄNNER, der vorsätzlich schwere Schäden an den Räumlichkeiten oder Nebengebäuden verursacht, macht sich einer Straftat schuldig.
  5. Der MÄNNER, der einen Schaden an den gemieteten Räumen feststellt, muss den LANDLIEFERANTEN so schnell wie möglich über den Schaden an den Räumen informieren.

3. Sauberkeit der Räumlichkeiten

  1. Der MIETER muss die Räumlichkeiten und das dazugehörige Eigentum an dem Tag, an dem vereinbart wurde, dass der MÄNNER die Räumlichkeiten bezieht, in einem angemessenen Zustand der Sauberkeit halten.
  2. Der TENANT muss die Räumlichkeiten und die Gemeinschaftsfläche während der Vertragslaufzeit in einem angemessenen sauberen Zustand halten.

4. Nutzung der Räumlichkeiten

  1. Der TENANT darf die Räumlichkeiten oder den Gemeinschaftsbereich nicht für illegale Zwecke nutzen oder deren Nutzung zulassen.
  2. Der Pächter darf die Räumlichkeiten oder den Gemeinschaftsbereich nicht in einer Weise nutzen oder nutzen lassen, die eine Belästigung oder eine Beeinträchtigung der Ruhe, des Komforts oder der Privatsphäre eines Bewohners der benachbarten Räumlichkeiten darstellt.

5. Ruhiges Vergnügen

Der MIETER muss alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass der MÄNNER die Räumlichkeiten in Ruhe genießen kann.

6. Bauregeln

  1. In diesem Vertrag bezeichnet der Begriff "Bauordnung" die Regeln für die Räumlichkeiten, die vom LANDLIEFERANTEN von Zeit zu Zeit festgelegt werden und die als Bestandteil dieses Vertrags gelten.
  2. Der TENANT bestätigt, dass er ein Exemplar der Hausordnung erhalten hat und verpflichtet sich, die Hausordnung jederzeit einzuhalten.